Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zum Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit
1. 7. 19 8 7 – 12 III C/10 Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zum Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit (Erlassen von der Landsgemeinde am 3. Mai 1987) 1. Der Kanton Glarus tritt dem Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit vom 27. März 1969 bei. 2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Dieser Beschluss tritt mit der Annahme durch die Landsgemeinde in Kraft.
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