Verordnung über die Gebühren für die Bearbeitung der Baugesuche durch die kantonal... (VII B/1/5)
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Verordnung über die Gebühren für die Bearbeitung der Baugesuche durch die kantonalen Instanzen

VII B/1/5 Verordnung über die Gebühren für die Bearbeitung der Baugesuche durch die kantonalen Instanzen * Vom 7. Juni 2011 (Stand 1. September 2014) Der Regierungsrat, gestützt auf Artikel 84 Absatz 2 des Raumentwicklungs- und Baugeset - zes 1 ) , * verordnet:

Art. 1 Bearbeitungsgebühr

1 Die Bearbeitungsgebühr beträgt:
a. kleiner Aufwand (max. 30 Min.) pauschal 50 Franken je Verwaltungs - stelle;
b. mittlerer Aufwand (max. 60 Min.) pauschal 100 Franken je Verwal - tungsstelle;
c. grosser Aufwand (über 60 Min.) 100 Franken je Stunde.

Art. 2 Übriger Sachaufwand

1 Für den übrigen Sachaufwand inkl. Publikation im Amtsblatt werden pauschal 20 Franken je Baugesuch verrechnet.

Art. 3 Bestehende Tarife

1 Der Aufwand derjenigen Verwaltungsstellen, die über einen Gebührentarif verfügen, wird abgestützt auf diesen eigenen Gebührentarif verrechnet.
2 Der gesamte Aufwand wird in einer Rechnung fakturiert.

Art. 4 Entschädigung an die Gemeinden für das Inkasso

1 Für das Inkasso erhalten die Gemeinden pauschal 30 Franken je Bauge - such.
2 Ausgewiesener Mehraufwand der Gemeinden für Mahnungen und Betrei - bungen wird vom Kanton zur Hälfte mitgetragen.
3 Die Gemeinden stellen dem Departement Bau und Umwelt bis spätestens 31. Januar des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres eine Abrechnung zu und überweisen gleichzeitig den Kantonsanteil.

Art. 5 Inkrafttreten

1 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2011 in Kraft und ersetzt den Gebührenta - rif vom 29. Juni 2004. * 1) GS VII B/1/1 SBE XII/2 144 1
VII B/1/5 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung SBE Fundstelle 22.04.2014 01.09.2014 Erlasstitel geändert SBE 2014 25 22.04.2014 01.09.2014 Ingress geändert SBE 2014 25 22.04.2014 01.09.2014 Art. 5 Abs. 1 geändert SBE 2014 25
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VII B/1/5 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung SBE Fundstelle Erlasstitel 22.04.2014 01.09.2014 geändert SBE 2014 25 Ingress 22.04.2014 01.09.2014 geändert SBE 2014 25 Art. 5 Abs. 1 22.04.2014 01.09.2014 geändert SBE 2014 25 3
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