Beschluss über den Ärzte-Rahmentarif (842.1.18)
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Beschluss über den Ärzte-Rahmentarif

Beschluss über den Ärzte-Rahmentarif vom 07.04.1998 (Fassung in Kraft getreten am 01.01.1998) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf den Artikel 48 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG); in Erwägung: Nach der genannten Bestimmung setzt die Kantonsregierung bei der Geneh - migung des Vertragstarifs einen Rahmentarif fest. Der Vertragstarif wurde am 12. Januar 1998 genehmigt, mit einem Taxpunktwert des Ärztetarifs von
3.90 Franken und einem Taxpunktwert der medizinischen Analysen von 3.70 Franken. Der Rahmentarif wird grundsätzlich so festgesetzt, dass seine Min - destansätze unter und seine Höchstansätze über dem genehmigten Vertragsta - rif liegen. Der Kantonalverband freiburgischer Krankenversicherer verlangt einen Rahmentarif von 5 Rappen, die Ärztegesellschaft des Kantons Freiburg einen solchen von 10 % über oder unter dem Vertragstarif. Der Rahmentarif kommt beim Wegfall des Tarifvertrages zur Anwendung. Gemäss der Botschaft des Bundesrates soll er es den Ärzten erlauben, ihre Leistungen zu Tarifen anzubieten, die leicht unter oder über dem Tarif des bestehenden Vertrags liegen. Er soll ausserdem die Parteien dazu bringen, möglichst rasch einen neuen Vertrag zu vernünftigen Bedingungen abzu - schliessen. Der Preisüberwacher hat sich für +/- 5 Rappen ausgesprochen. Es ist angebracht, dieser Empfehlung zu folgen. Auf Antrag der Gesundheits- und Sozialfürsorgedirektion, beschliesst:

Art. 1

1 Es wird ein Ärzte-Rahmentarif festgelegt, dessen Mindestansatz 5 Rappen unter und dessen Höchstansatz 5 Rappen über den entsprechenden Ansätzen des genehmigten Vertragstarifs liegen.

Art. 2

1 Dieser Beschluss wird rückwirkend auf den 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt.
2 Er wird im Amtsblatt veröffentlicht, in die Amtliche Gesetzessammlung aufgenommen und im Sonderdruck herausgegeben.
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
07.04.1998 Erlass Grunderlass 01.01.1998 BL/AGS 1998 f 177 / d 176 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 07.04.1998 01.01.1998 BL/AGS 1998 f 177 / d 176
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