Verordnung des EFD über Zollerleichterungen für Waren je nach Verwendungszweck (Zollerleichterungsverordnung, ZEV)
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Geltungsbereich
Art. 2 Begriffe
2. Kapitel: Reduzierte Zollansätze und Zollbefreiung bei der Veranlagung
Art. 3 Reduzierte Zollansätze
Art. 4 ⁴ Zollbefreiung
Art. 5 Gesuch um Herabsetzung von Zollansätzen für bestimmte Verwendungen
Art. 6 Besondere Angaben in der Zollanmeldung
Art. 7 Verwendungsnachweis
Art. 8 Weitergabe von unveränderten zollbegünstigten Waren
3. Kapitel: Änderung des Verwendungszwecks
1. Abschnitt: Allgemeines
Art. 9 Verwendungen mit höheren Zollansätzen
Art. 10 Verwendungen mit reduzierten Zollansätzen
Art. 11 Minimale Rückerstattung
Art. 12 Verweigerung oder Rückforderung der Rückerstattung
2. Abschnitt: Rückerstattungen für Futtermittel für Zoo-, Labor- und andere Tiere
Art. 13 Zollbefreite Waren
Art. 14 Berechtigte Personen
Art. 15 Rückerstattungsgesuch
Art. 16 Berechnung der rückerstattungsberechtigten Menge
Art. 17 Verwendungsnachweis
Art. 18 Fabrikationskontrolle und Verkaufsstatistik
3. Abschnitt: Rückerstattung für Waren, die aus Qualitätsgründen nicht für den veranlagten Zweck verwendet werden können
Art. 19 Rückerstattungsberechtigte Waren
Art. 20 Rückerstattungsgesuch
Art. 21 Kontrolle
Art. 22 Vorgängiges Einverständnis zur anderen Verwendung
4. Kapitel: Gemeinsame Bestimmungen
1. Abschnitt: Allgemeine Verpflichtungen der zollbegünstigten Personen
Art. 23 Warenbuchhaltung
Art. 24 Änderungen der Firmeneintragung
2. Abschnitt: Besondere Vorkommnisse
Art. 25 Meldepflicht
Art. 26 Nachträgliche Bezahlung der Zollschuld
3. Abschnitt: Meldung der Ausbeuteziffern für Futtermittel, Ölsaaten und Waren, bei deren Verarbeitung Futtermittel anfallen, sowie für Hartweizen
Art. 27
5. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 28 Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 29 Inkrafttreten
Anhang 1 ¹⁶
Zollerleichterungen je nach Verwendungszweck
Tarifnummer | Warenbezeichnung | Verwendung | Zollansatz Fr. je 100 kg brutto |
0103.
| Tiere der Schweinegattung, lebend | zu Forschungs- oder medizinischen Zwecken | 10.— |
0201.
| Zugeschnittene Rindsbinden, frisch oder gekühlt, ausgebeint | zur Herstellung von Trockenfleisch | 1190.–– |
0202.
| Zugeschnittene Rindsbinden, | zur Herstellung von Trockenfleisch | 1190.–– |
0206.
| Geniessbare Schlachtnebenprodukte von Tieren der Rindvieh-, Schweine- oder Schafgattung, gefroren | zur Herstellung von Tierfutter für andere als landwirtschaftliche Nutztiere (Als landwirtschaftliche Nutztiere gelten Tiere der Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung sowie Kaninchen und Hausgeflügel) | —.10 |
0207.
| Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte von Geflügel der Nr. 0105, gefroren | zur Herstellung von Tierfutter für andere als landwirtschaftliche Nutztiere (Als landwirtschaftliche Nutztiere gelten Tiere der Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung sowie Kaninchen und Hausgeflügel) | —.10 |
0208.
| Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte von Kaninchen oder Hasen oder von Wild | zur Herstellung von Tierfutter für andere als landwirtschaftliche Nutztiere (Als landwirtschaftliche Nutztiere gelten Tiere der Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung sowie Kaninchen und Hausgeflügel) | —.10 |
0301.
| Junge Regenbogenforellen (Oncorhyn-chus mykiss) mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 100 g und mit einer Länge von weniger als 20 cm | zur Speisefischzucht | 2.40 |
0402.
| Konzentrierte Milch, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen, abgepackt in Verpackungen bis 2 Liter, besonders angefertigt für eine Verwendung in vollautomatischen Kaffeemaschinen | zur Zubereitung von Kaffeespezialitäten wie Cappuccino, Latte Macchiato oder Café au lait | 190.–– |
0404.
| Molke in Pulverform, demineralisiert | zur Herstellung von Nahrungsmitteln | 50.— |
0404.
| Molke in Pulverform, demineralisiert | als Ergänzungsfutter für Jungtiere | 50.— |
0405.
| Ziegenbutter | zur Herstellung von pharmazeutischen Produkten | 20.— |
0407.
| Bruteier | zur Mastkükenproduktion | 1.— |
0407.
| Vogeleier in der Schale, frisch | als Verarbeitungseier für die Nahrungsmittelindustrie | 35.— |
0407.
| Vogeleier in der Schale, frisch | Verarbeitungseier für die Nahrungsmittelindustrie, zur Gewinnung von Flüssigeigelb und für die industrielle Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 | 1.— |
0408.
| Flüssigeigelb | zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 | 1.— |
0511.
| Waren dieser Nummern | zur Herstellung von Tierfutter für andere als landwirtschaftliche Nutztiere (Als landwirtschaftliche Nutztiere gelten Tiere der Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung sowie Kaninchen und Hausgeflügel) | —.10 |
0601.
| Tulpenzwiebeln, ruhend | zum Austreiben, für die Schnittblumenproduktion | —.10 |
0809.
| Kirschen | zur Herstellung von Spirituosen | —.10 |
0809.
| Pflaumen (einschliesslich Zwetschgen) | zur Herstellung von Spirituosen | —.10 |
0811.
| Früchte, nicht gekocht oder in Bemerkung: Die Zulassung zum ermässigten Ansatz setzt voraus, dass die Früchte einen Fabrikationsprozess durchmachen. Das blosse Abpacken in kleinere Behälter gilt nicht als Weiterverarbeitung im Sinne der Verordnung. | zur industriellen Weiterverarbeitung | —.10 |
0811.
| Andere Früchte, nicht gekocht oder | zur Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2007 | —.10 |
1001.
| Hartweizen | zum Aufblähen und Rösten | 11.— |
1001.
| Hartweizen Bemerkung: Die Zollbegünstigung wird gewährt, wenn aus dem Hartweizen im Durchschnitt eines Kalenderquartals mindestens 64 % Mahlprodukte gewonnen und gemäss Verwendungsverpflichtung verwendet werden. | zur Herstellung von Bulgur | 6.37 |
1001.
| Hartweizen Bemerkung: Die Zollbegünstigung wird gewährt, wenn aus dem Hartweizen im Durchschnitt eines Kalenderquartals mindestens 64 % Mahlprodukte gewonnen und gemäss Verwendungsverpflichtung verwendet werden. | zur Herstellung von vorgekochtem Hartweizen | 5.28 |
1001.
| Hartweizen Bemerkung: Die Zollbegünstigung wird gewährt, wenn aus dem Hartweizen im Durchschnitt eines Kalenderquartals mindestens 64 % Mahlprodukte gewonnen und gemäss Verwendungsverpflichtung verwendet werden. | zur Herstellung von Futtermittelenzymen | frei |
1001.
| Weichweizen Bemerkung: Die Zollbegünstigung wird gewährt, wenn aus dem Weizen mindestens 55 % Mehl gewonnen und zu Stärke verarbeitet wird. | zur Herstellung von Stärke | ––.10 |
1001.
| Weichweizen | zur Herstellung von Kaffeesurrogaten | 2.— |
1001.
| Weichweizen | zur Herstellung von Quellmehl | 2.— |
1001.
| Weichweizen | zur Herstellung, durch Extrusion, von aufgeblähten Paniermehlersatz oder Binde-/ Füllmaterial der Tarifnummer 1904.1090 | 2.— |
1001.
| Dinkel | zur Herstellung von Erzeugnissen durch Aufblähen oder Rösten | 2.— |
1002.
| Saatroggen | zu Grünschnittzwecken | frei |
1002.
| Roggen | zur Herstellung von Kaffeesurrogaten | 2.— |
1003.
| Gerste | zur Herstellung von Malzextrakten für Nahrungsmittel | 1.85 |
1004.
| Avena Strigosa Schreb. | zur Gründüngung | —.10 |
1005.
| Maiskörner | zur Herstellung von Pop-Corn zur menschlichen Ernährung | —.50 |
1007.
| Körnersorghum | zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall | frei |
1008.
| Buchweizen | zur Herstellung von Nahrungsmitteln ohne Futtermittelanfall | —.60 |
1008.
| Buchweizen | zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall | frei |
1008.
| Hirse | zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall | frei |
1008.
| Kanariensaat | zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall | frei |
1008.
| Fonio (Digitaria spp.) | zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall | frei |
1008.
| Quinoa (Chenopodium quinoa) | zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall | frei |
1008.
| Triticale | zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall | frei |
1008.
| Anderes Getreide | zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall | frei |
1102.
| Mehl von Mais | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 20.— |
1102.
| Mehl von Reis | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 20.— |
1102.
| Mehl von anderem Getreide | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 20.— |
1103.
| Hartweizengriess in Behältnissen von mehr als 5 kg | zur Herstellung von Teigwaren | 4.50 |
1103.
| Hartweizengriess in Behältnissen von mehr als 5 kg | zu technischen Zwecken | 4.50 |
1103.
| Grütze und Griess von Weizen, andere | zu technischen Zwecken | 40.— |
1103.
| Grütze und Griess von Mais | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 4.50 |
1103.
| Grütze und Griess von Roggen, | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 40.— |
1103.
| Grütze und Griess von Hafer | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 10.— |
1103.
| Grütze und Griess von Reis | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 4.50 |
1103.
| Grütze und Griess von anderem | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 10.— |
1103.
| Agglomerate in Form von Pellets von Weizen | zu technischen Zwecken | 40.— |
1103.
| Agglomerate in Form von Pellets von Roggen, Mengkorn oder Triticale | zu technischen Zwecken | 40.— |
1103.
| Agglomerate in Form von Pellets von anderem Getreide | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 10.— |
1104.
| Körner von Hafer, gequetscht oder in Flocken | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 10.— |
1104.
| Körner von Gerste, gequetscht oder in Flocken | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 10.— |
1104.
| Körner von anderem Getreide, gequetscht oder in Flocken | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 10.— |
1104.
| Anders bearbeitete Körner von Hafer | zur Herstellung von Nahrungsmitteln ohne Futtermittelanfall | 10.— |
1104.
| Anders bearbeitete Körner von Hafer | zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall | 8.40 |
1104.
| Mahlhafer, geschält, noch circa 10 % ungeschälte Körner enthaltend | zur Herstellung von fertigen Haferprodukten für die menschliche Ernährung | —.60 |
1104.
| Anders bearbeitete Körner von Mais | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 10.— |
1104.
| Maisgrütze, d.h. grob gebrochene (geschrotete) Maiskörner, entkeimt und geschält | zur Herstellung von Cornflakes | —.20 |
1104.
| Maiskörner geschrotet | zu technischen Zwecken | 1.— |
1104.
| Anders bearbeitete Körner von Dinkel, geschält oder gerollt | zu technischen Zwecken | 40.— |
1104.
| Anders bearbeitete Körner von Weizen, Roggen, Mengkorn oder Triticale, geschält oder gerollt | zu technischen Zwecken | 40.— |
1104.
| Anders bearbeitete Körner von Hirse | zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall | —.50 |
1104.
| Anders bearbeitete Körner von Hirse | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 10.— |
1104.
| Anders bearbeitete Körner von Gerste | zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall | 3.60 |
1104.
| Anders bearbeitete Körner von Gerste | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 10.— |
1104.
| Anders bearbeitete Körner von anderem Getreide | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 10.— |
1104.
| Weizenkeime | zur Teilentfettung für die menschliche Ernährung | 28.80 |
1104.
| Weizenkeime | zur menschlichen Ernährung, jedoch nicht zur Teilentfettung | 26.13 |
1104.
| Keime von Weizen (einschliesslich Dinkel), Roggen, Mengkorn oder Triticale, ganz, gequetscht, in Flocken oder gemahlen | zu technischen Zwecken | 10.— |
1107.
| Malz, nicht geröstet, nicht zerkleinert | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 1.50 |
1107.
| Malz, nicht geröstet, nicht zerkleinert | zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall | frei |
1107.
| Malz, nicht geröstet, nicht zerkleinert | zur Herstellung von Malzextrakten für Nahrungsmittel | 1.85 |
1107.
| Malz, nicht geröstet, zerkleinert | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 10.— |
1107.
| Malz, geröstet, nicht zerkleinert | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 1.50 |
1107.
| Malz, geröstet, nicht zerkleinert | zur Herstellung von Nahrungsmitteln mit Futtermittelanfall | frei |
1107.
| Malz, geröstet, nicht zerkleinert | zur Herstellung von Malzextrakten für Nahrungsmittel | 1.85 |
1107.
| Malz, geröstet, zerkleinert | zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelanfall | 10.— |
1108.
| Weizenstärke | zur Herstellung von Dextrin und Glukose | 1.— |
1108.
| Weizenstärke | zu anderen technischen Zwecken | 1.70 |
1108.
| Maisstärke | zur Herstellung von Dextrin und Glukose | 1.— |
1108.
| Maisstärke | zu anderen technischen Zwecken | 1.50 |
1108.
| Kartoffelstärke | zu technischen Zwecken | 1.— |
1108.
| Maniokstärke | zu technischen Zwecken | 1.— |
1108.
| Andere Stärken | zu technischen Zwecken | 1.— |
1201.
| Sojabohnen | zur Ölgewinnung und industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 | —.10 |
1205.
| Rapssamen | zur Ölgewinnung und industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 | —.10 |
1206.
| Sonnenblumensamen | zur Ölgewinnung und industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 | —.10 |
1501.
| Schweineschmalz, ausgeschmolzen oder ausgepresst | zur Herstellung von Speisefetten | 13.15 |
1501. 10 99 | Schweineschmalz | als Hilfsmittel bei der Schinkenherstellung | 13.15 |
1501.
| Schweinefett (einschliesslich | zu technischen Zwecken | 1.— |
1502.
| Fette von Tieren der Rindvieh-, | zur Herstellung von Speisefetten | 8.15 |
1502.
| Fette von Tieren der Rindvieh-, | zu technischen Zwecken | 1.— |
1503.
| Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleo | zu technischen Zwecken | 1.— |
1504.
| Fette und Öle und ihre Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert | zu technischen Zwecken | 1.— |
1506.
| Andere tierische Fette und Öle und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert | zu technischen Zwecken | 1.— |
1507.
| Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert | zu technischen Zwecken | 1.— |
1507.
| Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert | zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 | 1.— |
1507.
| Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert | zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Speiseölen und -fetten (Die Nachraffination umfasst eine oder mehrere der folgenden Stufen der Raffination: Entsäuern, Entfärben, Desodorieren.) | 133.15 |
1508.
| Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert | zu technischen Zwecken | 1.— |
1508.
| Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert | zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 | 1.— |
1508.
| Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert | zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Speiseölen und -fetten (Die Nachraffination umfasst eine oder mehrere der folgenden Stufen der Raffination: Entsäuern, Entfärben, Desodorieren.) | 133.15 |
1509.
| Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert | zu technischen Zwecken | 1.–– |
1509.
| Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert | zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 | 1.–– |
1510.
| Andere ausschliesslich aus Oliven | zu technischen Zwecken | 1.–– |
1510.
| Andere ausschliesslich aus Oliven | zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 | 1.–– |
1511.
| Palmöl, rohes | zur Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2104.1000 | —.10 |
1511.
| Palmöl, rohes | zur Herstellung von Brotaufstrichen der Tarifnummern 2106.9050, 2106.9073 oder 2106.9074 | 6.— |
1511.
| Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert | zu technischen Zwecken | 1.— |
1511.
| Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert | zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 | 1.— |
1511.
| Fraktionen des Palmöls | zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2104.1000 (Die Nachraffination umfasst eine oder mehrere der folgende Stufen der Raffination: Entsäuern, Entfärben, Desodorieren.) | —.10 |
1511.
| Fraktionen des Palmöls | zur industriellen | 10.— |
1511.
| Fraktionen von Palmöl, auch | zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Speiseölen und -fetten (Die Nachraffination umfasst eine oder mehrere der folgenden Stufen der Raffination: Entsäuern, Entfärben, Desodorieren.) | 132.70 |
1511.
| Fraktionen von Palmöl, nicht Bemerkung: Die Zollbegünstigung wird nur gewährt, wenn die Fraktionen durch Vermischen mit andern Rohstoffen und Materialien einen Fabrikationsprozess durchmachen. Das blosse Umschmelzen in kleinere Behältnisse oder in bestimmte Formen für den Einzelverkauf genügt nicht. | zur Herstellung von Speiseölen und ‑fetten | 137.65 |
1511.
| Fraktionen von Palmöl, nicht Bemerkung: Die Zollbegünstigung wird nur gewährt, wenn die Fraktionen durch Vermischen mit andern Rohstoffen und Materialien einen Fabrikationsprozess durchmachen. Das blosse Umschmelzen in kleinere Behältnisse oder in bestimmte Formen für den Einzelverkauf genügt nicht. | zur Herstellung von Speiseölen und ‑fetten | 138.30 |
1511.
| Palmöl, anderes als rohes | zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2104.1000 (Die Nachraffination umfasst eine oder mehrere der folgende Stufen der Raffination: Entsäuern, Entfärben, Desodorieren.) | —.10 |
1511.
| Palmöl, anderes als rohes | zur industriellen | 10.— |
1511.
| Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert | zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Speiseölen und -fetten (Die Nachraffination umfasst eine oder mehrere der folgenden Stufen der Raffination: Entsäuern, Entfärben, Desodorieren.) | 133.15 |
1512.
| Sonnenblumenöl, Safloröl oder | zu technischen Zwecken | 1.— |
1512.
| Sonnenblumenöl, Safloröl oder | zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 | 1.— |
1512.
| Sonnenblumenöl, Safloröl oder | zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Speiseölen und ‑fetten (Die Nachraffination umfasst eine oder mehrere der folgenden Stufen der Raffination: Entsäuern, Entfärben, Desodorieren.) | 133.15 |
1513.
| Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl oder Babassuöl und ihre Fraktionen, | zu technischen Zwecken | 1.— |
1513.
| Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl oder Babassuöl und ihre Fraktionen, | zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 | 1.— |
1513.
| Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl oder Babassuöl und ihre Fraktionen, | zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Speiseölen und -fetten (Die Nachraffination umfasst eine oder mehrere der folgenden Stufen der Raffination: Entsäuern, Entfärben, Desodorieren.) | 140.50 |
1513.
| Palmkernöl, roh | zur Herstellung von Brotaufstrichen der Tarifnummern 2106.9050 oder 2106.9074 | 6.— |
1513.
| Fraktionen von Palmkernöl oder Babassuöl, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert, mit einem Schmelzpunkt, der über demjenigen des Palmkern- oder Babassuöls liegt | zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Speiseölen und -fetten (Die Nachraffination umfasst eine oder mehrere der folgenden Stufen der Raffination: Entsäuern, Entfärben, Desodorieren.) | 147.35 |
1514.
| Rapsöl, Rüböl oder Senföl und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber | zu technischen Zwecken | 1.— |
1514.
| Rapsöl, Rüböl oder Senföl und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber | zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 | 1.— |
1514. 19 91 99 91 | Rapsöl, Rüböl oder Senföl und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber | zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Speiseölen und ‑fetten (Die Nachraffination umfasst eine oder mehrere der folgenden Stufen der Raffination: Entsäuern, Entfärben, Desodorieren.) | 133.15 |
1515.
| Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und andere fette pflanzliche oder mikrobielle Öle (einschliesslich Jojoba-Öl) und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert | zu technischen Zwecken | 1.–– |
1515.
| Fette und Öle von Mais, Sesam und anderen pflanzlichen Ölen und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert | zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 | 1.— |
1515.
| Andere pflanzliche Fette und andere fette pflanzliche Öle (einschliesslich Jojoba-Öl) und ihre Fraktionen, | zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Speiseölen und -fetten (Die Nachraffination umfasst eine oder mehrere der folgenden Stufen der Raffination: Entsäuern, Entfärben, Desodorieren.) | 133.15 |
1516.
| Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und ihre Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder | zu technischen Zwecken | 1.–– |
1516.
| Tierische oder pflanzliche Fette und Öle und ihre Fraktionen, andere als Kokos- und Palmkernöle, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht anders zubereitet | zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Speiseölen und ‑fetten (Die Nachraffination umfasst eine oder mehrere der folgenden Stufen der Raffination: Entsäuern, Entfärben, Desodorieren.) | 132.70 |
1516.
| Tierische oder pflanzliche Fette und Öle und ihre Fraktionen, andere als Kokos- und Palmkernöle, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht anders zubereitet, raffiniert Bemerkung: Die Zollbegünstigung wird nur gewährt, wenn die Fraktionen durch Vermischen mit andern Rohstoffen | zur Herstellung von Speiseölen und ‑fetten | 137.65 |
1516.
| Tierische oder pflanzliche Fette und Öle und ihre Fraktionen, andere als Kokos- und Palmkernöle, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht anders zubereitet | zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Speiseölen und ‑fetten (Die Nachraffination umfasst eine oder mehrere der folgenden Stufen der Raffination: Entsäuern, Entfärben, Desodorieren.) | 133.30 |
1516.
| Tierische oder pflanzliche Fette und Öle und ihre Fraktionen, andere als Kokos- und Palmkernöle, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht anders zubereitet, raffiniert Bemerkung: Die Zollbegünstigung wird nur gewährt, wenn die Fraktionen durch Vermischen mit andern Rohstoffen | zur Herstellung von Speiseölen und ‑fetten | 138.30 |
1517.
| Flüssige, geniessbare Mischungen | zu technischen Zwecken | 1.–– |
1518.
| Nicht geniessbare Mischungen | zu technischen Zwecken | 1.— |
1518.
| Nichtgeniessbare Mischungen von tierischen Fetten | zu technischen Zwecken | 1.— |
1602.
| Rindfleisch, gekocht und gefroren, | zur Herstellung von Gulaschsuppe | ––.10 |
1602. 50 98 | Rindfleisch, gekocht und gefroren, | zur Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 | ––.10 |
1701.
| Kristallzucker, fest, unbearbeitet, | zur Herstellung von Mannit, Sorbit, deren Ester und Gluconsäure | frei |
1701.
| Rohzucker, fest, unbearbeitet, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen | zur Raffinierung | frei |
1702.
| Glukose, fest, chemisch rein oder nicht | zu technischen Zwecken | ––.80 |
1702.
| Glukosesirup | als Nährstoff für Bakterien bei der Herstellung pharmazeutischer Produkte | ––.10 |
1904.
| Getreidekörner, gebrochen und Bemerkung: Zollansatz für Waren aus der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) (Freihandelsverordnung 1 vom 18. Juni 2008¹⁷) und aus anderen Freihandelspartnern (Freihandelsverordnung 2 vom 27. Juni 1995¹⁸): Fr. 4.80. | zur Herstellung von Cornflakes und dergleichen | 6.–– |
2001.
| Cornichons, in Behältnissen von mehr als 10 kg | zur industriellen Weiterverarbeitung | 3.–– |
2001.
| Silberzwiebeln, in Behältnissen von mehr als 50 kg | zur industriellen Weiterverarbeitung | 3.— |
2001.
| Peperoncini (capsicum annuum L.), in Behältnissen von mehr als 50 kg | zur industriellen Weiterverarbeitung | 3.— |
2005.
| Hülsenfrüchte, ausgelöst, vorgekocht oder gedämpft, getrocknet, in Behältnissen von mehr als 5 kg | zur Herstellung von koch- oder tafelfertigen Suppen und Saucen | 4.50 |
2008.
| Pulpen | zur industriellen Weiterverarbeitung | —.10 |
2008.
| Pulpen | zur Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2007 | —.10 |
2008.
| Aloe Vera | zur Herstellung von Grundstoffen zur Weiterverarbeitung | 10.— |
2009.
| Traubensaft, nicht eingedickt, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 3 l | zur Herstellung von alkoholfreiem Traubensaft oder alkoholfreien Mischungen von Traubensaft mit anderen Fruchtsäften | 15.— |
2009.
| Andere Säfte als von tropischen | zur Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2007 | —.10 |
2009.
| Säfte von tropischen Früchte, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen | zur industriellen Weiterverarbeitung | —.10 |
2103.
| Sojasauce | zur Weiterverarbeitung | 10.— |
2103.
| Gewürzsaucen | zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 | 10.— |
2106.
| Sojaproteinkonzentrat | zu Futterzwecken | —.10 |
2106.
| Sojaproteinkonzentrat | zu Futterzwecken | —.10 |
2106.
| Eiweisshydrolysate und Hefeautolysate | zur Weiterverarbeitung (Herstellung von Suppenwürzen usw.) | 20.— |
2106.
| Nahrungsmittelzubereitungen | zur Herstellung von Kaugummi | —.10 |
2204.
| Verarbeitungsweine, weisse oder rote | zur Weiterverarbeitung, andere als Herstellung von alkoholhaltigen Getränken | 4.–– |
2302.
| Weizenkleie | zu diätetischen Zwecken für die menschliche Ernährung | 70.— |
2309.
| Tierfutterzubereitungen ohne Futterwert Bemerkung: In der Einfuhrdeklaration ist der Produktename gemäss Bewilligung der Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux ALP anzugeben. | zur Verwendung als technischem Hilfsstoff für landwirtschaftliche Nutztiere (Als landwirtschaftliche Nutztiere gelten Tiere der Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung sowie Kaninchen und Hausgeflügel) | frei |
2513.
| Natürlicher Granatsand | für die industrielle Verwendung als Strahlmittel für das Wasserstrahlschneiden oder das Sandstrahlen | —.16 |
2915.
| Essigsäure | zur Herstellung von Keten oder Diketen | —.10 |
3823.
| Stearinsäure | zur Herstellung von Textilhilfsmitteln | 1.— |
3823.
| Stearinsäure | zum Beschichten von Durchschreibepapier | 1.— |
3824.
| Zubereitungen auf der Basis von | zur Weiterverarbeitung | ––.03 |
3906.
| Acrylnitril-Methacrylat-Pfropfcopolymer auf Butadien/Acrylnitril-Elastomer | zur Herstellung von Verpackungsfolien | —.10 |
3920.
| Fasermasse aus Polyethylenfibrillen, in Form von rechteckigen, mit | zur Herstellung von Faserzement | 3.80 |
3920.
| Andere Platten, Blätter und Folien | zur Herstellung von antistatisierten oder beschichteten Folien zum Bedrucken oder Beschriften | 10.— |
3920.
| Andere Platten, Blätter und Folien | zur Herstellung von fotografischen Filmen, auch lediglich Auftragen einer Haftschicht für die lichtempfindliche Emulsion | 10.— |
4703.
| Sulfat-Holzzellstoff, anderer als | zur Herstellung von Papier und Pappe oder Windeln und dgl. | —.35 |
4703.
| Sulfat-Holzzellstoff, anderer als solcher zum Auflösen | zur Herstellung von Papier und Pappe oder Windeln und dgl. | —.10 |
4705.
| Halbzellstoff aus Holz, chemisch, thermisch und mechanisch aufgeschlossen (CTMP = Chemical Thermo-Mecanical Pulp) | zur Herstellung von Papier und Pappe oder Windeln und dgl. | —.10 |
4804.
| Kraftpapier und Kraftpappe | zur Herstellung von Karton zu Verpackungszwecken oder Displays | —.10 |
4810.
| Karton aus Zellulose, in Rollen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g | zur Herstellung von Zigaretten-Verpackungs-Zuschnitten, sog. hinge lid (HL) | 6.— |
4810.
| Kraftpappe, einseitig gestrichen | zur Herstellung von Verpackungen | frei |
5007.
| Honan- und andere ähnliche ostasiatische Gewebe, ganz aus Wildseide, | zum Färben oder | 200.— |
5107.
| Kammgarne aus Wolle | zur Herstellung von Kautschukfäden und ‑kordeln, mit Spinnstoffen überzogen der Tarifnummer 5604.1000, oder von Bindfäden (Schnüren), Seilen und Tauen der Tarifnummer 5607 | —.10 |
5205.
| Garne aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 Gewichtsprozent oder mehr | zur Herstellung von Kautschukfäden und ‑kordeln, mit Spinnstoffen überzogen der Tarifnummer 5604.1000, oder von Bindfäden (Schnüren), Seilen und Tauen der Tarifnummer 5607 | —.10 |
5206.
| Garne aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger | zur Herstellung von Kautschukfäden und ‑kordeln, mit Spinnstoffen überzogen der Tarifnummer 5604.1000, oder von Bindfäden (Schnüren), Seilen und Tauen der Tarifnummer 5607 | —.10 |
5208.
| Gewebe aus Baumwolle | zur Konfektion von Bettdecken (andere als solche mit elektrischer Heizvorrichtung) der Tarifnummer 6301 oder von Bettwäsche der Tarifnummer 6302 | —.10 |
5208.
| Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von | zur Herstellung von Schleifmittelunterlagen | ––.10 |
5209.
| Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 Gewichtsprozent oder mehr | zur Herstellung von Schleifmittelunterlagen | —.10 |
5211.
| Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 Gewichtsprozent | zur Herstellung von Schleifmittelunterlagen | —.10 |
5402.
| Multifilament-Garne aus Polyamid, im Titerbereich von 220 bis 5500 Dezitex | zur Herstellung von Seilen, Kordeln, Bändern und Gurten | —.50 |
5402.
| Synthetische Filamentgarne (andere als Nähgarne) aus Polyamid, roh, gebleicht oder weiss mattiert, nicht texturiert, ungezwirnt, von 16,7 Dezitex oder weniger, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf | zum Umspinnen oder Umzwirnen | 10.— |
5402.
| Multifilament-Garne aus Polyester, im Titerbereich von 220 bis 5500 Dezitex | zur Herstellung von Seilen, Kordeln, Bänder und Gurten | —.50 |
5402.
| Cordura, texturierte Garne aus Polyamid, mit einem Titer von 180 bis 370 dtex | zum Zwirnen oder Weben | 55.— |
5402.
| Synthetische Filamentgarne | zur Herstellung von Kautschukfäden und ‑kordeln, mit Spinnstoffen überzogen der Tarifnummer 5604.1000, oder von Bindfäden (Schnüren), Seilen und Tauen der Tarifnummer 5607 | —.10 |
5402.
| Cordura, texturierte Garne aus Polyamid, mit einem Titer von 560 dtex | zum Zwirnen oder Weben | 40.— |
5402.
| Synthetische Filamentgarne (Elastomerfäden) aus Polyurethan, roh, gebleicht oder weiss mattiert, ungezwirnt, nicht texturiert, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf | zum Umspinnen oder Umzwirnen | 10.— |
5403.
| Hochfeste Garne aus Viskose | zur Herstellung von Kautschukfäden und ‑kordeln, mit Spinnstoffen überzogen der Tarifnummer 5604.1000, oder von Bindfäden (Schnüren), Seilen und Tauen der Tarifnummer 5607 | —.10 |
5404.
| Monofile (Elastomerfäden) aus Polyurethan, roh, gebleicht oder weiss mattiert | zum Umspinnen oder Umzwirnen | 10.— |
5404.
| Synthetische Monofile in Längen von höchstens 1,5 m, auch in Bündeln mit anderen Fasern gemischt | zur Herstellung von Bürsten- und Pinsel waren, Besen und Staubwischern | 30.— |
5404.
| Fibrillierte Streifen aus Polypropylen | zur Herstellung von Seilen, Kordeln, Bändern und Gurten | —.50 |
5407.
| Gewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden oder Polyester | zur Konfektion von Bettdecken (andere als solche mit elektrischer Heizvorrichtung) der Tarifnummer 6301 oder von Bettwäsche der Tarifnummer 6302 | —.10 |
5509.
| Garne aus synthetischen Kurzfasern | zur Herstellung von Kautschukfäden und ‑kordeln, mit Spinnstoffen überzogen der Tarifnummer 5604.1000, oder von Bindfäden (Schnüren), Seilen und Tauen der Tarifnummer 5607 | —.10 |
5510.
| Garne aus künstlichen Kurzfasern | zur Herstellung von Kautschukfäden und ‑kordeln, mit Spinnstoffen überzogen der Tarifnummer 5604.1000, oder von Bindfäden (Schnüren), Seilen und Tauen der Tarifnummer 5607 | —.10 |
5512.
| Gewebe aus synthetischen Kurzfasern, mit einem Anteil an Polyester-Kurzfasern von 85 Gewichtsprozent oder mehr, roh oder gebleicht | zur Herstellung von Schleifmittelunterlagen | —.10 |
5513.
| Gewebe aus Polyester-Kurzfasern | zur Konfektion von Bettdecken (andere als solche mit elektrischer Heizvorrichtung) der Tarifnummer 6301 oder von Bettwäsche der Tarifnummer 6302 | —.10 |
5514.
| Gewebe aus synthetischen Kurzfasern, mit einem Anteil an solchen Fasern von weniger als 85 Gewichtsprozent | zur Herstellung von Schleifmittelunterlagen | —.10 |
5806.
| Bänder, gewoben, aus synthetischen Fasern | zur Herstellung von Reissverschlüssen | 104.— |
5906.
| Gewirke aus Jute, im Eintauchverfahren mit Naturkautschuk imprägniert, am Stück | zur Herstellung von Teppichunterlagen | 38.— |
5911.
| Kardentücher, mit Kautschuk oder ähnlichen Massen als Zwischenlage oder Auflage | zur Herstellung von Kratzengarnituren | 5.— |
6006.
| Andere gewirkte oder | zur Konfektion von Bettdecken (andere als solche mit elektrischer Heizvorrichtung) der Tarifnummer 6301 oder von Bettwäsche der Tarifnummer 6302 | —.10 |
6006.
| Andere gewirkte oder | zur Konfektion von Bettdecken (andere als solche mit elektrischer Heizvorrichtung) der Tarifnummer 6301 oder von Bettwäsche der Tarifnummer 6302 | —.10 |
6210.
| Bekleidung aus Vliesstoff aus Polypropylen oder Polyethylen, für den Einmalgebrauch | zur Verwendung in Spitälern und Kliniken | 40.— |
6307.
| Andere konfektionierte Waren aus Vliesstoff aus Polypropylen oder Polyethylen, für den Einmalgebrauch | zur Verwendung in Spitälern und Kliniken | 40.— |
6307.
| Hygienemasken oder chirurgische Masken vom Typ II bzw. Typ IIR (Europäische Norm EN14683) | zur Pandemievorsorge | 40.— |
6309.
| Altwaren aus Spinnstoffen, mit beträchtlichen Gebrauchsspuren, lose oder in Ballen, Säcken oder ähnlichen Aufmachungen | zum Reissen oder zur Herstellung von Putzlappen | —.03 |
6403.
| Schuhe | zur Herstellung von Schlittschuhen oder Rollschuhen | 48.— |
7106.
| Silber, in Form von Halbzeug | zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen | 8.— |
7108.
| Gold, in Form von Halbzeug | zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen | 8.— |
7110.
| Platin, in Rohform oder in Pulverform | zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen | 8.— |
7110.
| Palladium | zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen | 8.— |
7113.
| Bijouterie- und Juwelierwaren und Teile davon, aus Silber | zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen | 8.— |
7113.
| Bijouterie- und Juwelierwaren und Teile davon, aus anderen Edelmetallen | zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen | 8.— |
7114.
| Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Silber | zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen | 8.— |
7114.
| Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus anderen Edelmetallen | zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen | 8.— |
7115.
| Andere Waren aus Silber, auch vergoldet oder platiniert | zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen | 8.— |
7115.
| Andere Waren aus Gold oder Platin | zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen | 8.— |
7217.
| Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl | zur Herstellung von Drahtstiften | —.10 |
7225.
| Bleche aus Siliciumstahl, sog. Elektrobleche, mit einer Breite von 600 mm oder mehr | zum Bau des elektrischen Teiles von Maschinen und Apparaten | —.20 |
7226.
| Bleche aus Siliciumstahl, sog. Elektrobleche, mit einer Breite von weniger | zum Bau des elektrischen Teiles von Maschinen und Apparaten | —.20 |
7601.
| Aluminiumlegierungen in Rohform | zum Pressen, Walzen oder Ziehen | 10.— |
7605.
| Draht aus Aluminium | zum Ziehen und zur industriellen Weiterverarbeitung | —.60 |
8408.
| Kolbenmotoren mit Kompressionszündung (Dieselmotoren) | zum Einbau in Motortransportkarren für die Landwirtschaft der Tarifnummer 8704 | 21.— |