Bannbezirksgrenzen (VI E/22/3)
CH - GL

Bannbezirksgrenzen

VI E/22/3 Bannbezirksgrenzen 1 ) Vom 30. Juni 1971 (Stand 1. August 2023) Ziff. 1 Kärpf
1 Grenzen: Von der Mündung des Sernf in die Linth dem rechten Ufer der Linth nach bis zur Einmündung des Durnagels, von hier dem Durnagel nach aufwärts bis zur Einmündung des Richetlibaches. Von hier die Runse hinauf bis zum Sattel (P. 2006) nördlich vom Vorstegstock und von da dem Grat nach zum Vorstegstock, Scheidstöckli, Punkt 2809,6, Hintersulzhorn (P. 2738), Ruchi (P. 3001), Hausstock, Mättlenstöck, Leiterberg (P. 2669,3), Richetlipass (P. 2261), Chalchstöckli, Hahnenstock bis zum Punkt 2508. Von hier in östlicher Richtung gegen Punkt 2515 und von da den untersten Fels - bändern entlang zum Punkt 2269,3, von hier den untersten Felsbändern ent - lang zum Tierbodenhorn (P. 1940). Von hier dem Grenzfried zwischen den Alpen Bischof und Erbs nach hinunter zum Wanderweg «Höhenweg Obererbs–Ampächli» und diesem in nördlicher Richtung folgend über P. 1591 und 1598 bis zur Koordinate 2'728’690/1'973'335. Von dieser in ge - rader Linie hangaufwärts bis zur Weggabelung bei P. 1731. Von dort in di - rekter Linie zum westlichen Rand der Lawinenverbauungen und bis zur obersten Verbauung und über P. 2104 auf dem Himezligrat auf den Hinter Bliistock (P. 2447) und zur Furggel (P 2378). Von dieser in östlicher Richtung der oberen Felskante entlang über P. 2231 bis zur Koordinate 2'728’920/1'199'580. Von dieser in gerader Linie dem Grat hinunter über P. 2117 und dem Schabellgrat und über Schabell dem Grat in östlicher Rich - tung bis P. 1875. Von dort die Runse hinunter bis zur Chüebodenrunse. Die - ser folgend bis zu ihrer Einmündung in den Sernf. Von hier dem linken Ufer des Sernf nach bis zu seiner Einmündung in die Linth. * 1) Vgl. Verordnung des BR über die eidg. Jagdbanngebiete (SR 922.31 ) LB 5 197 1
VI E/22/3 Ziff. 2 Rauti-Tros
1 Grenzen: Vom östlichen Ufer des Obersees der Alpmauer entlang, welche die Rinderweid vom Ochsenberg trennt, aufwärts bis zum Kratzernkopf bei Punkt 1197, von dort dem Weglein entlang zum Kratzernboden, von hier an den Fuss der Felswände im Bärenstich. Die Grenze ist hier bezeichnet durch ein grosses rotes Kreuz am Felsen. Dem Fuss der Felsbänder im Bärenstich nach auf die Furkel am Übergang zum Wiggisalpeli (P. 1599). Von dieser Fur - kel über die obersten Gräte der Wiggis-Felswände, d. h. über Rautispitz (P. über Gumenstock, Schijen, bis zum Stich, von hier der Alpmauer und den roten Markier-Kreuzen nach bis zum Lachenbach. Hier ist als hintere Grenze ein Felsblock mit einem roten Kreuz bezeichnet. Von diesem Felsblock an dem Weg nach Sulz entlang bis zur Quelle des Sulzbaches bei den Hütten von Sulz. Dem Sulzbach nach bis zu seinem Zusammenfluss mit dem La - chenbach und dem Bach nach bis zu dessen Einmündung in den Obersee, dann dem hintern und rechten Seeufer nach bis zur Alpmauer am östlichen Ufer des Sees. Ziff. 3 Schilt
1 Grenzen: Von der Linthbrücke Glarus-Ennetbühls in gerader Richtung zum Weinberg in Ennetbühls, von da der Plattenruns nach hinauf bis zum Plat - tenkopf, zum Hüttenkopf; von hier dem obern Rand der Felswand entlang bis zum kleinen Schlafstein (P. 2056,5), um diesen nördlich herum und hinauf zum obern Rand der Nordwand des Schilt und um den Schiltgipfel herum an den Südfuss der Siwellen. Über den Grat der Siwellen zum Punkt 2306,7, dann östlich zur Rot Erd (P. 2216). Von hier der Gemeindegrenze entlang über Wiss-Chamm (P. 2348), Punkt 2384,7, Punkt 2261 (westlich Heustock), Punkt 2054, Chrisegg (P. 1987,2) zum Achseli (P. 1410) und von hier in gera - der Richtung dem Eschenritt nach hinunter zur Linth bei Ennetlinth. Dem rechten Ufer der Linth nach bis zur Linthbrücke in Glarus-Ennetbühls. Ziff. 4 * Chrauchtal
1 Vom Zusammenfluss des Chrauchbachs mit der Stollenrunse die Stol - lenrunse hinauf bis auf den Grat rund 50 Meter nordwestlich von P. 2273. Von dort der Kantonsgrenze entlang über das Weissgandstöckli und Spitz - meilen bis zum Wissmeilenpass (P. 2416). Von dort dem Oberlauf des See - bachs hinunter folgend bis P. 2124. Ab dort den Oberkanten der Gelände - kante westlich von P. 2167 in Richtung P. 2181 entlang über den Gelän - derücken der Mittleren Chämm hinauf zum Teufgrätli (P. 2273). Von dort über Schafbützi und Chüebützi in die Bützirunse und hinunter zum Chrauch - bach. Diesem hinunter folgend bis zum Zusammenfluss mit der Stollenrun - se.
2
VI E/22/3 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung SBE Fundstelle 06.07.2023 01.08.2023 Ziff. 1 Abs. 1 geändert SBE 2023 27 06.07.2023 01.08.2023 Ziff. 4 eingefügt SBE 2023 27 3
VI E/22/3 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung SBE Fundstelle Ziff. 1 Abs. 1 06.07.2023 01.08.2023 geändert SBE 2023 27 Ziff. 4 06.07.2023 01.08.2023 eingefügt SBE 2023 27
4
Markierungen
Leseansicht