Reglement über die Gebühren für Dienstleistungen für Dritte
16. Juni Reglement über die Gebühren für Dienstleistungen für Dritte Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht. Er ersetzt das Reglement vom 27. Mai 2011 über die Gebühren für die Dienstleistungen für Dritte sowie die Kanzlei- und Bearbeitungsgebühren der deutschsprachigen Pädagogischen Hochschule (BSG
436.911.17). Der Erlass kann bei folgender Stelle bezogen werden: PH Bern Rektorat Fabrikstrasse 2
3012 Bern Anhang
16.6.2015 R BAG 15–55, in Kraft am 1. 8. 2015
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