Verordnung über die Änderungen des kantonalen Verkehrsplans
                            Verordnung über die Änderungen des kantonalen  Verkehrsplans  vom 04.02.2014 (Fassung in Kraft getreten am 01.02.2022)  Der Staatsrat des Kantons Freiburg  gestützt auf das Verkehrsgesetz vom 20.  September 1994;  gestützt auf die Verordnung vom 28.  März 2006 über den kantonalen Ver  -  kehrsplan;  gestützt auf den Bericht 2013-DAEC-23 des Staatsrats an den Grossen Rat  über die Änderungen des kantonalen Richtplans im Zusammenhang mit der  Änderungen des kantonalen Verkehrsplans;  auf Antrag der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1
                            1  Die Änderungen des kantonalen Verkehrsplans werden verabschiedet.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2
                            1  Die  Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt  wird mit dem Vollzug dieser Verordnung beauftragt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Das Amt für Mobilität ist für die Verwaltung und die Nachführung des  kantonalen Verkehrsplans zuständig. Er wird vom selben Amt aufbewahrt,  bei welchem er eingesehen werden kann.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3
                            1  Diese Verordnung tritt am 1.  April 2014 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum  Beschluss  Berührtes Element  Änderungstyp  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            04.02.2014  Erlass  Grunderlass  01.04.2014  2014_012
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18.03.2022  Art. 2 Abs. 1  geändert  01.02.2022  2022_032  Änderungstabelle – Nach Artikel  Berührtes Element  Änderungstyp  Beschluss  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)  Erlass  Grunderlass  04.02.2014  01.04.2014  2014_012