Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR
Kapitel I Begriffsbestimmungen
Kapitel II Geltungsbereich
Art. 2
Art. 3
Kapitel III Bestimmungen über Warentransporte unter Zollverschluss in Strassenfahrzeugen oder Behältern
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Art. 10
Art. 11
Art. 12
Art. 13
Art. 14
Art. 15
Art. 16
Art. 17
Art. 18
Kapitel IV Bestimmungen über den Transport aussergewöhnlich schwerer oder sperriger Waren
Art. 19
Art. 20
Art. 21
Art. 22
Art. 23
Art. 24
Art. 25
Art. 26
Art. 27
Art. 28
Kapitel V Verschiedenes
Art. 29
Art. 30
Art. 31
Art. 32
Art. 33
Art. 34
Art. 35
Art. 36
Art. 37
Art. 38
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Art. 39
Art. 40
Art. 41
Art. 42
Art. 43
Art. 44
Art. 45
Art. 46
Art. 47
Art. 48
Art. 49
Art. 50
Art. 51
Unterschriften
Anlage 1
Muster des Carnet TIR
Carnet TIR
1. | Nr. |
2. | Gültig bis einschliesslich |
3. | Ausgegeben von |
(Name des ausgebenden Verbandes) | |
4. | Inhaber |
(Name und Adresse) | |
5. | Abgangsland |
6. | Bestimmungsland oder Bestimmungsländer |
| |
7. | Polizeiliches Kennzeichen des Strassenfahrzeuges |
8. | Zulassungsbescheinigung (Verschlussanerkenntnis) |
9. | Datum |
10. | Gesamtbruttogewicht der Waren (wie im Warenmanifest angegeben) |
11. | Gesamtwert der Waren (wie im Warenmanifest angegeben) |
| |
(in der Währung des Abgangslandes oder in der von den zuständigen Behörden dieses Landes vorgeschriebenen Währung anzugeben) | |
12. | Unterschrift des Beauftragten des ausgebenden Verbandes und Stempel dieses Verbandes: |
| |
13. | Unterschrift des Sekretärs der internationalen Organisation: |
| |
* | Nichtzutreffendes streichen. |
.........................................., den .................. 19 | |
| |
(Unterschrift des Carnet-Inhabers oder seines Vertreters) | |
* Nichtzutreffendes streichen. |
Verpflichtungserklärung, die auf Verlangen der Zollbehörde von demjenigen zu unterzeichnen ist, der die Warenladung dem Zollamt vorführt
Ort: .........................................., den .................. 19 | |
| |
(Unterschrift) | |
Anleitung für die Verwendung des Carnet TIR
Anlage 2
Internationaler Warentransport in Strassenfahrzeugen mit Carnet TIR
1. | Internationaler Warentransport in Strassenfahrzeugen mit Carnet TIR |
2. | Protokoll |
3. | auf Grund der Absätze 11–14 der Anleitung für die Verwendung des Carnet TIR |
4. | Die Unterzeichneten* |
5. | bescheinigen, dass Ihnen am ......................................... 19......., um Uhr |
6. | im Gebiet von ......................................., Ortsangabe: |
7. | das in ................................................... polizeilich zugelassene Strassenfahrzeug |
8. | mit dem Kennzeichen ............................................................. vorgeführt wurde, |
9. | das Waren befördert mit dem Carnet TIR, |
10. | ausgegeben am .......................................................... unter Nr. |
11. | durch** |
12. | Es wurde festgestellt, dass |
13. | die nachstehend angegebenen Zollverschlüsse des Ausgangszollamtes |
...................................... und des Zollamtes | |
14. | verletzt waren/fehlten***; |
15. | der Laderaum des Strassenfahrzeugs/der Behälter*** nicht mehr in Ordnung war; |
16. | keine Waren fehlten***; |
17. | folgende Waren (in der Reihenfolge des Warenmanifests des Carnet TIR) |
fehlten/untergegangen sind*** | |
* | Name und Dienststellung der Beamten und Bezeichnung der Behörde, zu der sie gehören. |
** | Name und Adresse des ausgebenden Verbandes. |
*** | Nichtzutreffendes streichen. |
18. | Zeichen und | Anzahl und Art | Bezeichnung | Bemerkungen (insbesondere |
19. | Der Warenführer erklärt folgendes (Ursache der Verletzung der Zollverschlüsse oder des Verlustes von Waren, Massnahmen zur Rettung von Waren usw.)
| |||
20. | Die Unterzeichneten bescheinigen, dass | |||
21. | sie folgende Massnahmen getroffen haben (Anlegen neuer Zollverschlüsse, Umladen der Waren usw.) | |||
22. | Anzahl und Merkmale der neu angelegten Zollverschlüsse | |||
| ||||
23. | Angaben über das Strassenfahrzeug/den Behälter* auf das/in den* die Waren umgeladen wurden | |||
24. | Dieses Strassenfahrzeug/dieser Behälter* | |||
25. | – hat die Zulassungsbescheinigung | |||
26. | – hat keine Zulassungsbescheinigung (Verschlussanerkenntnis)* | |||
27. | Unterschrift und Stempel der Beamten, die dieses Protokoll aufgenommen haben | |||
28. | Stempel des Grenzausgangszollamtes des Landes, in dem dieses Protokoll aufgenommen wurde: | |||
* | Nichtzutreffendes streichen. |
Anlage 3
Vorschriften über die technischen Bedingungen für Strassenfahrzeuge, die für den internationalen Warentransport unter Zollverschluss zugelassen werden können
Art. 1 Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Bauart des Laderaums
Art. 3 Verschlusseinrichtungen
Art. 4 Spezialfahrzeuge
Art. 5 ⁶ Fahrzeuge mit Schutzdecken
Zeichnung 1 ⁹
Querschnitt
Zeichnung 2 ¹⁰
Schutzdecken – Ausschnitt
Zeichnung 3 ¹¹
Schutzdecken – Ausschnitt
Zeichnung 4 ¹²
Schutzdecken – Ausschnitt
Zeichnung 5 ¹³
Ausbesserung der Schutzdecke
Zeichnung 6 ¹⁴
Muster von Endstücken
Anlage 4
Verfahren für die Zulassung der Strassenfahrzeuge, die den technischen Bedingungen der Anlage 3 entsprechen
Anlage 5
Zulassungsbescheinigung (Verschlussanerkenntnis) für ein Strassenfahrzeug
1. | Bescheinigung Nr. |
2. | Das nachstehend bezeichnete Fahrzeug entspricht den für die Zulassung zum internationalen Warentransport unter Zollverschluss vorgesehenen Bedingungen. |
3. | Gültig bis |
4. | Diese Bescheinigung ist der ausstellenden Dienststelle zurückzugeben, wenn das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen wird, der Eigentümer oder der Transportunternehmer wechselt, die Gültigkeitsdauer abläuft oder wesentliche Merkmale des Fahrzeuges massgeblich geändert werden. |
5. | Art des Fahrzeuges |
6. | Name und Geschäftsadresse des Inhabers (Eigentümers oder Transportunternehmers) |
| |
| |
7. | Name oder Fabrikmarke des Herstellers |
8. | Fahrgestellnummer |
9. | Motornummer |
10. | Polizeiliches Kennzeichen |
11. | Andere Merkmale |
| |
12. | Anlagen* (Anzahl angeben) |
13. | Ausgestellt in ................................. (Ort), am .......................... (Datum) 19 |
14. | Unterschrift und Stempel der ausstellenden Dienststelle |
* | Dieser Bescheinigung sind nach den Weisungen der ausstellenden Dienststelle |
Anlage 6
Vorschriften über die technischen Bedingungen für Behälter, die für den internationalen Warentransport mit Strassenfahrzeugen unter Zollverschluss zugelassen werden können
Art. 1 Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Bauart des Behälters
Art. 3 Verschlusseinrichtungen
Art. 4 Spezialbehälter
Art. 5 Zusammenklappbare oder zerlegbare Behälter
Art. 5 bi s ¹⁵ Behälter mit Schutzdecken, die als Laderaum eines Strassenfahrzeuges dienen
Art. 6 Übergangsbestimmungen
Anlage 7
Verfahren für die Zulassung und Kennzeichnung von Behältern, die den technischen Bedingungen der Anlage 6 entsprechen
Anlage 8
Zulassungsbescheinigung (Verschlussanerkenntnis) für einen Behälter
1. | Bescheinigung Nr. | ||
2. | Der nachstehend bezeichnete Behälter entspricht den für die Zulassung zur Beförderung unter Zollverschluss aufgestellten Bedingungen. | ||
3. | Gültig bis | ||
4. | Diese Bescheinigung ist der ausstellenden Dienststelle zurückzugeben, wenn der Behälter aus dem Verkehr gezogen wird, der Eigentümer wechselt, die Gültigkeitsdauer abläuft oder wesentliche Merkmale des Behälters massgeblich geändert werden. | ||
5. | Art des Behälters | ||
6. | Name und Geschäftsadresse des Eigentümers | ||
| |||
7. | Erkennungszeichen und Erkennungsnummern | ||
8. | Eigengewicht | ||
9. | Äussere Ausmasse in Zentimetern | ||
cm | × cm | × cm | |
10. | Wesentliche Merkmale der Bauart (Art des Materials, Art der Konstruktion, verstärkte Teile, vernietete oder verschweisste Bolzen und dgl.) | ||
| |||
| |||
11. | Ausgestellt in ..................................... (Ort), am ................... (Datum) 19 | ||
12. | Unterschrift und Stempel der ausstellenden Dienststelle | ||
Anlage 9
TIR‑Tafeln
Unterzeichnungsprotokoll
Geltungsbereich des Abkommens am 28. September 2007
Vertragsstaaten | Ratifikation | Inkrafttreten | ||
Japan | 14. Mai | 1971 B | 12. August | 1971 |
Schweiz* | 7. Juli | 1960 | 5. Oktober | 1960 |
* | Vorbehalte und Erklärungen siehe hiernach | |||