Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die ... (439.60)
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Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule

1 439.60 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule vom 27.09.2009 (Stand 01.08.2009) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung 1 ) , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

Art. 1

1 Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.60-1 veröffentlichten In terkantonalen Vereinbarung vom 14. Juni 2007 über die Harmonisierung der Volksschule bei.

Art. 2

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Interkantonalen Verein barung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfah rens und der Organisation handelt.

Art. 3

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Interkantonale Vereinbarung gemäss Artikel 14 zu kündigen.

Art. 4

1 Dieser Beschluss tritt am 1. August 2009 in Kraft.

Art. 5

1 Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Bern, 8. September 2008 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Loosli-Amstutz Der Staatsschreiber: Nuspliger
1) BSG 101.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
09-110
439.60 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
27.09.2009 01.08.2009 Erlass Erstfassung 09-110
3 439.60 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 27.09.2009 01.08.2009 Erstfassung 09-110
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