Genehmigung des neuen Lehrplanes für die Volksschule (IV B/32/4)
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Genehmigung des neuen Lehrplanes für die Volksschule

1. 7. 19 8 9 – 14 IV B/32/4 Genehmigung des neuen Lehrplanes für die Volksschule (Vom 29. August 1988) Der Regierungsrat, auf Antrag der Erziehungsdirektion vom 1. Juli 1988, beschliesst: 1. Der Lehrplan für die Volksschulen des Kantons Glarus wird in der vor- geschlagenen Form genehmigt. 2. Der Lehrplan tritt zu Beginn des Schuljahres 1989/90 in Kraft. 3. Eine erste Revision erfolgt nach sechs Jahren auf Antrag der Erziehungs- direktion. 4. Der Regierungsrat nimmt vom Einführungsprogramm in zustimmendem Sinn Kenntnis und beauftragt das Schulinspektorat mit dessen Durchfüh- rung. 5. Die Lehrmittelverwaltung wird mit dem Druck und der äusseren Gestal- tung des Lehrplanes beauftragt. 6. Die Lehrmittelverwaltung trägt die Herstellungskosten. 7. Der Lehrplan wird den Schulbehörden und Lehrern gratis abgegeben.
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