Verordnung zur Koordinierung des Übergangs vom alten zum neuen Gesetz über die Agglomerationen
Verordnung zur Koordinierung des Übergangs vom alten zum neuen Gesetz über die Agglomerationen vom 09.12.2020 (Fassung in Kraft getreten am 01.01.2021) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf Artikel 19 des Gesetzes vom 16. Oktober 2001 über die Veröf - fentlichung der Erlasse (VEG); in Erwägung: Am 21. August 2020 hat der Grosse Rat das neue Gesetz über die Agglome - rationen erlassen, das jenes vom 19. September 1995 ersetzt. Das neue Ge - setz wurde am 6. Oktober 2020 promulgiert, und der Staatsrat muss noch das Datum für sein Inkrafttreten festlegen. Damit eine gute Koordination zwischen diesen beiden Gesetzen gewährleistet ist, insbesondere was die Übergangsperiode betrifft, ist der Staatsrat der An - sicht, dass mit dieser Verordnung Artikel 8 des neuen Gesetzes präzisiert werden muss. Auf Antrag der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirt - schaft, beschliesst:
Art. 1
1 Das Gesetz vom 21. August 2020 über die Agglomerationen (AggG) tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Art. 2
1 Die Agglomeration Freiburg untersteht dem bisherigen Recht, bis die Gemeinden des Perimeters, der vom Staatsrat gemäss Artikel 8 AggG festge - legt wurde, einen Verband mit Statuten gebildet haben.
2 Die Artikel 38, 39 und 40 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. September 1995 über die Agglomerationen zum Beitritt neuer Gemeinden, zum Austritt aus der Agglomeration und zu ihrer Auflösung sind jedoch nicht mehr gültig.
3 Als bisheriges Recht gelten das Gesetz vom 19. September 1995 über die Agglomerationen sowie alle bisherigen Bestimmungen, die im Gesetz vom
21. August 2020 über die Agglomerationen geändert worden sind.
Art. 3
1 Diese Verordnung bleibt gültig, bis der Verband nach Artikel 2 Abs. 1 seine Tätigkeit aufnimmt.
2 Sobald der Verband seine Tätigkeit aufgenommen hat, hebt der Staatsrat die Verordnung formell auf.
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
09.12.2020 Erlass Grunderlass 01.01.2021 2020_175 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 09.12.2020 01.01.2021 2020_175
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