Verordnung über die Sistierung der Verzugszinsen auf den Akontozahlungen für die Steuerperiode 2020
                            Verordnung über die Sistierung der Verzugszinsen auf den  Akontozahlungen für die Steuerperiode 2020  vom 17.08.2020 (Fassung in Kraft getreten am 01.01.2020)  Der Staatsrat des Kantons Freiburg  gestützt auf die Artikel 201 Abs. 1, 204 Abs. 5 und 206 des Gesetzes vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.  Juni 2000 über die direkten Kantonssteuern (DStG);  auf Antrag der Finanzdirektion,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1
                            1  Der Verzugszins nach Artikel 7 Abs. 2 des Beschlusses vom 13. Februar
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2001 über die Fälligkeit und den Bezug der Steuerforderungen wird zwischen  dem mittleren Verfalltag der Fakturierung der Akontozahlungen und dem all  -  gemeinen Fälligkeitstermin (Art. 3 Abs. 2 und 3 des Beschlusses vom 13. Fe  -  bruar 2001 über die Fälligkeit und den Bezug der Steuerforderungen) für die  Akontozahlungen für die Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapital  -  steuer für die Steuerperiode 2020 sistiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2
                            1  Diese Verordnung gilt für die Steuerperiode 2020.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum  Beschluss  Berührtes Element  Änderungstyp  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            17.08.2020  Erlass  Grunderlass  01.01.2020  2020_093  Änderungstabelle – Nach Artikel  Berührtes Element  Änderungstyp  Beschluss  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)  Erlass  Grunderlass  17.08.2020  01.01.2020  2020_093