Verordnung zur Einführung der Mehrwertsteuer (154.62)
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Verordnung zur Einführung der Mehrwertsteuer

1 154.62 Verordnung zur Einführung der Mehrwertsteuer vom 21.12.1994 (Stand 01.01.1995) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 42a Absatz 1 des Gesetzes vom 10. November 1987 über den Finanzhaushalt 1 ) , auf Antrag der Finanzdirektion, beschliesst:

Art. 1

Überwälzung der Mehrwertsteuer
1 Soweit der Kanton für von ihm erbrachte Lieferungen und Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig ist, wird die Mehrwertsteuer überwälzt.

Art. 2

Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 1995 in Kraft. Sie ist in Anwendung von Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 2 ) amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung). Bern, 21. Dezember 1994 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Annoni Der Staatsschreiber: Nuspliger
1) Aufgehoben, jetzt G vom 26. 3. 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen; BSG 620.0
2) BSG 103.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
95-10
154.62 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
21.12.1994 01.01.1995 Erlass Erstfassung 95-10
3 154.62 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 21.12.1994 01.01.1995 Erstfassung 95-10
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