Verordnung über die Ausstellung eines Bachelor of Arts durch die Pädagogische Hochschule Freiburg
                            Verordnung über die Ausstellung eines «Bachelor of Arts»  durch die Pädagogische Hochschule Freiburg  vom 06.12.2005 (Fassung in Kraft getreten am 01.07.2005)  Der Staatsrat des Kantons Freiburg  1  )  gestützt auf das Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen  Erziehungsdirektoren vom 27.  und 28.  Oktober 2005 über die Benennung  der Diplome sowie der Weiterbildungsmaster im Bereich der Lehrerinnen-  und Lehrerbildung im Rahmen der Bologna-Reform (Titelreglement);  gestützt auf die Richtlinien vom 5. Dezember 2002 und die Entscheide vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4. Dezember 2003 und 1.  Juli 2004 des Fachhochschulrates der Schweizeri  -  schen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren;  gestützt auf den Entscheid des Vorstands der Schweizerischen Konferenz  der kantonalen Erziehungsdirektoren vom 10.  Juni 2005;  gestützt auf Artikel 24 Abs. 2 des Gesetzes vom 4.  Oktober 1999 über die  Pädagogische Hochschule (PHG);  in Erwägung:  Der Artikel 24 Abs. 2 des Gesetzes vom 4.  Oktober 1999 über die Pädagogi  -  sche Hochschule (PHG) gibt dem Staatsrat die Kompetenz, weitere Auswei  -  se als diejenigen nach Absatz 1 desselben Artikels (Lehrdiplom für Kinder  -  garten und Primarschule) auszustellen.  Am 10.  Juni 2005 hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erzie  -  hungsdirektoren   gestützt   auf   den   Entscheid   des   Fachhochschulrates   der  Schweizerischen   Konferenz   der   kantonalen   Erziehungsdirektoren   vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.  Dezember 2003 und 1.  Juli 2004 entschieden, dass die Pädagogischen  Hochschulen ein Bachelor-Diplom gemäss Bologna-System ausstellen kön  -  nen.  Deshalb möchte die Pädagogische Hochschule den Bachelor-Ausweis, der  den Zugang zu verschiedenen Masterstudiengängen ermöglicht, ausstellen  können.  Auf Antrag der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport;  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Erlass bis 31.12.2015 unter 412.2.41 eingeordnet.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1
                            1  Am Ende des Studiums verleiht die Pädagogische Hochschule den Studie  -  renden, die sämtliche Bedingungen des Lehrdiploms für Kindergarten und  Primarschule   gemäss   Studienreglement   vom   28.  August   2003   über   die  Grundausbildung an der Pädagogischen Hochschule erfüllen, den «Bachelor  of Arts in Pre-Primary and Primary Education».
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Das Kindergarten- und Primarschul-Lehrdiplom der Direktion für Erzie  -  hung, Kultur und Sport und das Diplom «Bachelor of Arts in Pre-Primary  and Primary Education» der Pädagogischen Hochschule werden auf demsel  -  ben Dokument ausgestellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2
                            1  Diese Verordnung wird rückwirkend auf den 1.  Juli 2005 in Kraft gesetzt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum  Beschluss  Berührtes Element  Änderungstyp  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            06.12.2005  Erlass  Grunderlass  01.07.2005  2005_127  Änderungstabelle – Nach Artikel  Berührtes Element  Änderungstyp  Beschluss  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)  Erlass  Grunderlass  06.12.2005  01.07.2005  2005_127