Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn über die Abgeltung von Schulbesuchen von Schülerinnen und Schülern aus Dornach an der Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft
Vertrag zwischen den Kantonen Basel- Landschaft und Solothurn über die Abgeltung von Schulbesuchen von Schülerinnen und Schülern aus Dornach an der Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft Vom 5. Juli 2021 (Stand 1. August 2021)
§ 1 Gegenstand
1 Dieser Vertrag regelt in Ergänzung zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) 1 die Abgeltung des Kantons Solothurn für Schul - besuche von Schülerinnen und Schülern aus Dornach, welche die Sekundar - schule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft besuchen.
§ 2 Kantonsbeitrag
1 In Abweichung des ordentlichen Tarifs gemäss Anhang I zum RSA 2009 2 ) leistet der Kanton Solothurn dem Kanton Basel-Landschaft pro Schülerin oder Schüler pro Schulsemester einen Kantonsbeitrag in der Höhe der durchschnittlichen Vollkosten. Der jeweils geltende RSA Tarif entspricht
85 % der Vollkosten.
2 Der Kantonsbeitrag ist jeweils für das ganze Semester geschuldet.
3 Die Stichdaten für die Ermittlung der Anzahl Schülerinnen und Schüler sowie die Rechnungsstellung der Kantonsbeiträge richten sich nach Artikel
11 RSA 2009 3 ) .
§ 3 Übertritt und Rechtspflege
1 Der Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekun - darschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft richtet sich nach den Bestimmun - gen des Kantons Solothurn.
2 Die Rechtspflege im Übertrittsverfahren richtet sich nach den Bestimmun - gen des Kantons Solothurn.
3 Nach dem Übertritt und insbesondere für die Schul- und Klassenzuteilung gelten für die Schülerinnen und Schüler aus Dornach die Bestimmungen des Kantons Basel-Landschaft.
1) BGS 411.241 .
2) BGS 411.241 .
3) BGS 411.241 . GS 2021, 32
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§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
1 Dieser Vertrag tritt am 1. August 2021 in Kraft.
2 Der Vertrag wird für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen.
3 Während der fünfjährigen Vertragsdauer kann der Vertrag unter Einhal - tung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren per 31. Juli schriftlich gekün - digt werden.
4 Schülerinnen und Schüler aus Dornach, die zum Zeitpunkt des Vertragsen - des die Sekundarschule, Anforderungsniveau P, im Kanton Basel-Land - schaft besuchen, können diese dort beenden. RRB Nr. 2021/1014 vom 5. Juli 2021. Inkrafttreten am 1. August 2021. Publiziert im Amtsblatt vom 7. Januar 2022.
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