Verordnung über die Änderungen des kantonalen Richtplans
Verordnung über die Änderungen des kantonalen Richtplans vom 04.02.2014 (Fassung in Kraft getreten am 01.04.2014) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung; gestützt auf die Raumplanungsverordnung des Bundes vom 28. Juni 2000; gestützt auf das Raumplanungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 2008; gestützt auf die Verordnung vom 10. Juni 2002 über die Annahme des kantonalen Richtplans; gestützt auf den Bericht 2013-DAEC-23 des Staatsrats an den Grossen Rat über die Änderungen des kantonalen Richtplans im Zusammenhang mit den Änderungen des kantonalen Verkehrsplans; auf Antrag der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion, beschliesst:
Art. 1
1 Die Änderungen der Themen Gesamtverkehrskonzept und Öffentlicher Verkehr des kantonalen Richtplans werden angenommen.
Art. 2
1 Die geänderten Richtplantexte der Themen nach Artikel 1 ersetzen die Richtplantexte vom 28. März 2006.
Art. 3
1 Die geänderten erläuternden Berichte der oben genannten Themen erset - zen die erläuternden Berichte vom 28. März 2006.
Art. 4
1 Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion wird mit dem Vollzug die - ser Verordnung beauftragt.
Art. 5
1 Die Änderungen im kantonalen Richtplan werden dem Bundesrat zur Ge - nehmigung unterbreitet und den Inhabern des Richtplans zur Kenntnisnah - me zugestellt.
Art. 6
1 Diese Verordnung tritt am 1. April 2014 in Kraft. Genehmigung Die Änderungen der Themen «Gesamtverkehrskonzept» und «Öffentlicher Verkehr» sind nicht genehmigt worden (Entscheid der zuständigen Bundes - behörde vom 5. November 2015).
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
04.02.2014 Erlass Grunderlass 01.04.2014 2014_011 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 04.02.2014 01.04.2014 2014_011
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