Verordnung über die Ergänzungsprüfung Passerelle Berufsmaturität oder Fachmaturität - ... (104.3)
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Verordnung über die Ergänzungsprüfung Passerelle Berufsmaturität oder Fachmaturität - universitäre Hochschulen im Schuljahr 2019/2020 aufgrund des Coronavirus (COVID-19)

Verordnung über die Ergänzungsprüfung Passerelle Berufsmaturität oder Fachmaturität - universitäre Hochschulen im Schuljahr 2019/2020 aufgrund des Coronavirus (COVID-19) (CorPasserelleV) Vom 19. Mai 2020 (Stand 19. Mai 2020) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 79 Absatz 4 der Verfassung des Kantons Solothurn (KV) vom 8. Juni 1986
1 ) beschliesst:

§ 1 Gegenstand

1 Diese Verordnung regelt den Zeitpunkt der Passerelle-Prüfung am Ende des Schuljahres 2019/2020.

§ 2 Prüfungszeitpunkt

1 Die Prüfungen finden bis spätestens 14. August 2020 statt. Die Schullei - tung gibt die Prüfungsdaten so rasch wie möglich bekannt.
2 Für die Prüfungen gelten die §§ 10, 11 und 13 - 15 der Verordnung über die Passerelle Berufsmaturität oder Fachmaturität - universitäre Hochschu - len (Passerelleverordnung) vom 22. Oktober 2018
2 ) und die Richtlinien 2020 des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF über die Ergänzungsprüfung Passerelle "Berufsmaturität/Fachmaturi - tät - universitäre Hochschulen"
3 )
. RRB Nr. 2020/769 vom 19. Mai 2020. Inkrafttreten am 19. Mai 2020. Die Verordnung gilt bis am 31. August 2020. Publiziert im Amtsblatt vom 23. Mai 2020. Vom Kantonsrat genehmigt am ... (KRB Nr. ...).
1) BGS 111.1 .
2) BGS 414.118 .
3) www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/maturitaet/gymnasiale-maturitaet/pas - serelle.html. GS 2020, 28
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