Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen vom 20. November 2014
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen vom 20. November 2014 (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV) Vom 29. November 2018 (Stand 1. Juni 2022) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b und i der Kantonsverfassung 1 ) , beschliesst:
§ 1
1 Der Kanton Zug tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die kantona - len Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen vom 20. November 2014 (Weiter - bildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV) unter dem Vorbehalt bei, dass mindestens 20 Kantone ihren Beitritt erklärt haben. 1) BGS 111.1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 29.11.2018 01.06.2022 Erlass Erstfassung GS 2022/027
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 29.11.2018 01.06.2022 Erstfassung GS 2022/027
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