Verordnung zur Änderung des kantonalen Richtplans (710.36)
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Verordnung zur Änderung des kantonalen Richtplans

Verordnung zur Änderung des kantonalen Richtplans vom 29.11.2011 (Fassung in Kraft getreten am 01.12.2011) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung; gestützt auf die Raumplanungsverordnung des Bundes vom 28. Juni 2000; gestützt auf das Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) vom 2. Dezember
2008; gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 22. Mai 1997 zur Bundesgesetzge - bung über die Entsorgung tierischer Abfälle; gestützt auf die Verordnung vom 10. Juni 2002 über die Annahme des kantonalen Richtplans; in Erwägung: Der Bedarfsdeckungsplan für Sammelstellen tierischer Abfälle wurde geän - dert. Die Liste der Sammelstellen wurde aktualisiert. Der letzte Abschnitt, Sammelstellen für tierische Abfälle, des erläuternden Berichts zum Thema Abfallbewirtschaftung des kantonalen Richtplans so - wie die entsprechende themenspezifische Karte müssen daher angepasst werden. Es handelt sich um geringfügige Änderungen (Art. 14 Abs. 3 RPBR) des Richtplans. Auf Antrag der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion, beschliesst:

Art. 1

1 Die Änderungen des erläuternden Berichts, Abschnitt Sammelstellen für tierische Abfälle, und die Karte zum Thema Abfallbewirtschaftung des kantonalen Richtplans werden genehmigt.

Art. 2

1 Der erläuternde Bericht des geänderten Themas und die entsprechende Karte ersetzen jene vom 14. Dezember 2009.

Art. 3

1 Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion wird mit dem Vollzug die - ser Verordnung beauftragt.

Art. 4

1 Die Änderungen im kantonalen Richtplan werden dem Bundesrat und den Inhabern des Plans zur Kenntnisnahme zugestellt.

Art. 5

1 Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2011 in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
29.11.2011 Erlass Grunderlass 01.12.2011 2011_132 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 29.11.2011 01.12.2011 2011_132
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