Kantonsratsbeschluss betreffend Anzahl Kantonsratsmandate für die einzelnen Gemeinden (Wahlen 2022)
Kantonsratsbeschluss betreffend Anzahl Kantonsratsmandate für die einzelnen Gemeinden (Wahlen 2022) Vom 25. November 2021 (Stand 4. Dezember 2021) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 38 Abs. 3 der Kantonsverfassung 1 ) , beschliesst:
§ 1
1 Für die im Jahr 2022 vorzunehmende Erneuerungswahl des Kantonsrats wählen die Einwohnergemeinden aufgrund der am 1. September 2021 vom Bundesamt für Statistik per 31. Dezember 2020 nachgeführten Bevölke - rungsstatistik (ständige Wohnbevölkerung) auf je 1622 und für Restmandate auf je 811 und mehr Einwohnerinnen und Einwohner ein Mitglied in den Kantonsrat.
2 Jede Gemeinde erhält mindestens zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter. Die Gemeinde Neuheim, die mit der Mandatszuteilung gemäss Abs. 1 nur ein Kantonsratsmandat erhalten würde, wählt dementsprechend zwei Mitglieder in den Kantonsrat.
§ 2
1 Demgemäss wählen die einzelnen Gemeinden folgende Anzahl Mitglie - der: Gemeinde Einwohnerinnen / Einwohner Mitglieder (bisher) Zug 30'934 19 19 Oberägeri 6382 4 4 1) BGS 111.1
Gemeinde Einwohnerinnen / Einwohner Mitglieder (bisher) Unterägeri 8972 6 6 Menzingen 4540 3 3 Baar 24'686 15 15 Cham 17'042 11 10 Hünenberg 8768 5 6 Steinhausen 10'198 6 6 Risch 11'212 7 7 Walchwil 3820 2 2 Neuheim 2240 2 2 Total 128'794 80 80
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 25.11.2021 04.12.2021 Erlass Erstfassung GS 2021/061
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 25.11.2021 04.12.2021 Erstfassung GS 2021/061
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