Beitritt des Kantons Solothurn zur interkantonalen Vereinbarung der Erziehungsdirekt... (411.214)
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Beitritt des Kantons Solothurn zur interkantonalen Vereinbarung der Erziehungsdirektoren und Erziehungsdirektorinnen der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Solothurn und Wallis zur Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. Schuljahr und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie zur gemeinsamen Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV)

1 Beitritt des Kantons Solothurn zur interkantonalen Vereinbarung der Erziehungsdirektoren und Erziehungsdirektorinnen der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Solothurn und Wallis zur Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. Schuljahr und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie zur gemeinsamen Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts (FEUV) KRB Nr. SGB 095/2006 vom 7. November 2006 Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 72, 74 und 107 der Verfassung des Kantons Solothurn vom 8. Juni 1986
1 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom

14. August 2006 (RRB Nr. 2006/1511)

beschliesst:

1. Der Kanton Solothurn tritt der in der Beilage wiedergegebenen

interkantonalen Vereinbarung vom 21. April 2006 bei.

2. Der Kantonsrat bewilligt die nach der FEUV vom Kanton Solothurn zu

leistenden Beiträge im Rahmen des jährlichen Voranschlages.

3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der FEUV zuzu-

stimmen, soweit es sich um geringfügige Anpassungen, insbesondere in Fragen des Verfahrens, der Organisation oder der Beitragshöhe, handelt.

4. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss deren

Art. 23 zu kündigen.

5. Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.

Im Namen des Kantonsrates Herbert Wüthrich Fritz Brechbühl Präsident Ratssekretär ________________
1 ) BGS 111.1.
2 Ziffern 1, 3, 4 und 5 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Refe- rendum. Die Referendumsfrist ist am 23. Februar 2007 unbenutzt abgelaufen. Inkrafttreten am 1. August 2006. Publiziert im Amtsblatt vom 19. Februar 2010.
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