Genehmigung der Änderung der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Besch... (721.531)
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Genehmigung der Änderung der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001

1 Genehmigung der Änderung der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom

15. März 2001

KRB vom 3. September 2003 Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 72 der Kantonsverfassung vom 8. Juni 1986
1 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom

3. Juni 2003 (RRB Nr. 2003/1033)

beschliesst:

1. Der Kanton Solothurn genehmigt die Änderung der Interkantonalen

Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom

15. März 2001.

2. Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten durch Abgabe der Bei-

trittserklärung an das Interkantonale Organ. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist ist am 27. D ezember 2003 unbenutzt abgelaufen. Der Regierungsrat hat die Beitrittserklärung am 27. April 2004 beschlos- sen. Publiziert im Amtsblatt vom 14. Mai 2004. ________________
1 ) BGS 111.1.
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