Verordnung über die Pikettentschädigung der Mitarbeiter der Verwaltung in der... (126.515.123.56)
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Verordnung über die Pikettentschädigung der Mitarbeiter der Verwaltung in der Strafanstalt Oberschöngrün, in der Anstalt Schachen und in den Untersuchungsgefängnissen

1 Verordnung über die Pikettentschädigung der Mitarbeiter der Verwaltung in der Strafanstalt Oberschöngrün, in der Anstalt Schachen und in den Untersuchungsgefängnissen
1 ) RRB vom 18. Dezember 1990 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf § 45 Absatz 1 des Gesetzes über das Staatspersonal vom

23. November 1941

2 ) beschliesst:

§ 1.

3 ) Die Mitarbeiter der Verwaltung in der Strafanstalt Oberschöngrün, in der Anstalt Schachen und in den Untersuchungsgefängnissen erhalten für jede Pikettdienstwoche eine Pikettentschädigung von 110 Franken.

§ 2. Die Verordnung tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.

4 ) Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates. ________________
1 ) Titel Fassung vom 2. Februar 1993; GS 92, 707.
2 ) BGS 126.1.
3 ) § 1 Fassung vom 2. Februar 1993.
4 ) Inkrafttreten der Änderung vom: - 2. Februar 1993 rückwirkend am 1. Januar 1993.
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