Verordnung über die Pikettentschädigung der Mitarbeiter der Verwaltung in der... (126.515.123.56)
Verordnung über die Pikettentschädigung der Mitarbeiter der Verwaltung in der... (126.515.123.56)
Verordnung über die Pikettentschädigung der Mitarbeiter der Verwaltung in der Strafanstalt Oberschöngrün, in der Anstalt Schachen und in den Untersuchungsgefängnissen
1 Verordnung über die Pikettentschädigung der Mitarbeiter der Verwaltung in der Strafanstalt Oberschöngrün, in der Anstalt Schachen und in den Untersuchungsgefängnissen
1 ) RRB vom 18. Dezember 1990 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf § 45 Absatz 1 des Gesetzes über das Staatspersonal vom
23. November 1941
2 ) beschliesst:
§ 1.
3 ) Die Mitarbeiter der Verwaltung in der Strafanstalt Oberschöngrün, in der Anstalt Schachen und in den Untersuchungsgefängnissen erhalten für jede Pikettdienstwoche eine Pikettentschädigung von 110 Franken.
§ 2. Die Verordnung tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.
4 ) Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates. ________________
1 ) Titel Fassung vom 2. Februar 1993; GS 92, 707.
2 ) BGS 126.1.
3 ) § 1 Fassung vom 2. Februar 1993.
4 ) Inkrafttreten der Änderung vom: - 2. Februar 1993 rückwirkend am 1. Januar 1993.