Zuweisung der Pflästerer-Lehrlinge an die Berufsschule für Strassenbauer in Sursee/LU
1 Zuweisung der Pflästerer-Lehrlinge an die Berufsschule für Strassenbauer in Sursee/LU Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 10. März 1987 Das kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 22 Absatz 3 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986
1 ) verfügt:
1. Mit Beginn des Schuljahres 1987/88 werden die Pflästerer für den beruf-
lichen Unterricht der Berufsschule für Strassenbauer in Sursee/LU zugewie- sen.
2. Pflästerer-Lehrlinge, welche bereits in der Ausbildung stehen, besuchen
den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule. ________________
1 ) BGS 416.112.
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