Schaffung einer Wirtschaftsinformatik-Schule (WIS) an der Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule Aarau-Solothurn in Olten
Schaffung einer Wirtschaftsinformatik- Schule (WIS) an der Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule Aarau-Solothurn in Olten Vom 23. November 1988 (Stand 1. April 1989) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf § 2 des Gesetzes über die Berufsbildung und die Erwachsenen - bildung vom 1. Dezember 1985
1 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom
17. Oktober 1988
beschliesst:
§ 1
1 Der Kanton Solothurn führt ab Beginn des Studienjahres 1989/1990 eine Wirtschaftsinformatik-Schule WIS/HWV.
§ 2
1 Die WIS/HWV wird organisatorisch und administrativ der Höheren Wirt - schafts- und Verwaltungsschule Aargau-Solothurn in Olten (HWV Olten) angegliedert.
§ 3
1 Die jährlichen Kredite sind zulasten der Laufenden Rechnung in den Vor - anschlag aufzunehmen.
§ 4
1 Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
§ 5
1 Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Er tritt auf einen vom Regierungsrat festgesetzten Zeitpunkt in Kraft. Die Referendumsfrist ist am 2. März 1989 unbenutzt abgelaufen. Inkrafttreten am 1. April 1989 (RRB vom 28. März 1989).
1) BGS 416.111 . GS 91, 227
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