Besondere Bestimmungen für das Personal gewisser Dienstzweige und Anstalten, siehe ... (122.70.9)
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Besondere Bestimmungen für das Personal gewisser Dienstzweige und Anstalten, siehe die entsprechenden Teile

Besondere Bestimmungen für das Personal gewisser Dienstz weige und Anstalten, siehe die entsprechenden Teile (z . B.: besondere Bestimmungen für das Lehrpersonal, siehe 415 )
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