Zuweisung der Technischen Modellbauer an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Olten
1 Zuweisung der Technischen Modellbauer an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Olten Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 26. September 1988 Das kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 22 Absatz 3 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986
1 ) verfügt:
1. Mit Beginn des Wintersemesters 1988/89 werden die Technischen Mo-
dellbauer, mit Lehrbeginn Frühjahr 1988 und später, für den gesamten beruflichen Unterricht der Gewerblich-industriellen Berufsschule Olten zugewiesen.
2. Technische Modellbauer, welche die Lehre vor dem Frühjahr 1988 be-
gonnen haben, besuchen den beruflichen Unterricht wie bisher an der Berufsschule der ASEA/BBC in Baden. ________________
1 ) BGS 416.112.
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