A2 – Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch
511.5 -A2 Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch vom 26. August 2004 1) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und i der Kantonsverfassung 2) , beschliesst: § 1 Der Kanton Zug erklärt den Beitritt zum Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch. § 2 Dieser Beschluss tritt nach unbenützter Referendumsfrist (§ 34 der Kan- tonsverfassung) oder nach der Annahme durch das Volk am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft 3) . 1) GS 28, 197 2) BGS 111.1 3) Inkrafttreten am 6. Nov. 2004
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