A1 – Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik, Zürich
414.362 -A1 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik, Zürich vom 30. Mai 2001 1) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. i der Kantonsverfassung 2) , beschliesst: § 1 Der Kanton Zug tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Hoch- schule für Heilpädagogik vom 21. September 1999 bei. § 2 Dieser Beschluss tritt nach unbenützter Referendumsfrist (§ 34 der Kantonsverfassung) oder nach der Annahme durch das Volk am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft 3) . 1) GS 27, 161 2) BGS 111. 1 3) Inkrafttreten am 11. August 2001
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