Zuweisung der Dentalassistenten und Dentalassistentinnen an den Verein für Medizinische Assistenzberufe VMA (Berufsschule in Bern)
1 Zuweisung der Dentalassistenten und Dentalassistentinnen an den Verein für Medizinische Assistenzberufe VMA (Berufsschule in Bern) Vf des Departementes für Bildung und Kultur vom 25. April 2001 Das Kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 3 bis , § 5 und § 5 bis der Verordnung über Organisation und Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August 1993
1 ) verfügt:
1. Mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 (12. August 2002) werden die
Dentalassistentinnen und Dentalassistenten aus dem Kanton Solo- thurn, einlaufend mit dem 1. Lehrjahr, für den gesamten beruflichen Unterricht dem Verein für Medizinische Assistenzberufe VMA in Bern zugewiesen.
2. Dentalassistentinnen und Dentalassistenten, welche die Lehre vor
2002 begonnen haben, besuchen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule. ________________
1 ) BGS 416.353.12.
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