Zuweisung der Dentalassistenten und Dentalassistentinnen an den Verein für Medizinische Assistenzberufe VMA (Berufsschule in Bern)
                            1  Zuweisung der Dentalassistenten und  Dentalassistentinnen an den Verein für  Medizinische Assistenzberufe VMA  (Berufsschule in Bern)  Vf  des Departementes für Bildung und Kultur vom 25. April 2001  Das Kantonale Amt für Berufsbildung  gestützt  auf  §  3  bis  ,  §  5  und  §  5  bis    der  Verordnung  über  Organisation  und  Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August  1993
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  verfügt:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 (12. August 2002) werden die
                            Dentalassistentinnen  und  Dentalassistenten  aus  dem  Kanton  Solo-  thurn,  einlaufend  mit  dem  1.  Lehrjahr,  für  den  gesamten  beruflichen  Unterricht dem Verein für Medizinische Assistenzberufe VMA in Bern  zugewiesen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Dentalassistentinnen und Dentalassistenten, welche die Lehre vor
                            2002  begonnen  haben,  besuchen  den  beruflichen  Unterricht  an  der  bisherigen Berufsschule.  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  BGS 416.353.12.