Beschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interk... (IX E/2/1)
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Beschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) und über die Gewährung eines Baukredites von 175 500 Franken

IX E/2/1 Beschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) und über die Gewährung eines Baukredites von 175 500 Franken Vom 6. März 1991 (Stand 1. Januar 1993) (Erlassen vom Landrat am 6. März 1991) Ziff. 1
1 Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der verfassungsmässig zuständigen Organe der übrigen im Vereinbarungsentwurf genannten Stiftungsmitglieder wird beschlossen: 1. Der «Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantona - len Försterschule Maienfeld (IFM)» wird beigetreten. 2. Für den gemäss den Artikeln 17, 19 und 20 der Vereinbarung zu leistenden Baukostenbeitrag des Kantons Glarus wird ein Kredit von 175 500 Franken (Indexstand 1. April 1990) gewährt. 3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. SBE IV/6 480 1
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