Richtlinien über die Anwendung von Bevölkerungsprognosen
                            1  Richtlinien über die Anwendung von  Bevölkerungsprognosen  RRB vom 1. Mai 1979  Der Regierungsrat des Kantons Solothurn  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Die Bevölkerungs- und Beschäftigtenprognose für den Kanton Solo-
                            thurn   (Variante   I,   optimistische   Entwicklungsperspektiven)   wird   als  Grundlage  für  alle  staatlichen  Aktivitäten  und  für  alle  vom  Kanton  ganz  oder teilweise finanzierten Projekte verbindlich erklärt.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Bei Abweichungen von den vorgegebenen Prognosewerten, ist eine
                            stichhaltige Begründung notwendig.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Abweichungen von den vorliegenden Prognosen werden durch das
                            Kantonale  Amt  für  Raumplanung  und  die  Statistische  Abteilung  des  Fi-  nanz-Departementes zuhanden des Regierungsrates beurteilt.
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Die Amtsstellen, Anstalten und Betriebe werden angehalten, die Bevöl-
                            kerungs- und Beschäftigungsprognosen anzuwenden.
                        
                        
                    
                    
                    
                5. ...
                            1  )  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Nicht publiziert.