A1 – Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination (411.1)
CH - ZG

A1 – Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination

411.1 -A1 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination vom 29. April 1971 1) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf §§ 34 und 41 Bst. i der Kantonsverfassung 2) , beschliesst: § 1 Der Kanton Zug tritt dem von der Erziehungsdirektorenkonferenz ausge- arbeiteten Konkordat vom 29. Oktober 1970 über die Schulkoordination bei 3) . § 2 Dieser Beschluss tritt unter dem Vorbehalt des Referendums gemäss § 34 der Kantonsverfassung sofort in Kraft und ist samt dem Konkordat in die Ge- setzessammlung aufzunehmen. 1) GS 20, 89 2) BGS 111.1 3) Mit Schreiben vom 9. Juli 1971 hat der Regierungsrat – nach dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist – dem Vorstand der Erziehungsdirektorenkonferenz den Beitritt des Kantons Zug zum Konkordat mitgeteilt (GS 20, 89).
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