A3 – Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Vereinbarung über die Interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen
1 421.3 -A3 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Vereinbarung über die Interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen vom27.März2008 1) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestütztauf§41Bst.iderKantonsverfassung 2) , beschliesst: §1 Der Kanton Zug tritt der Vereinbarung über die Interkantonale Zusam- menarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen vom 1. Juli 2003 (Anhang)bei. §2 Das Inkrafttreten setzt voraus, dass neben den Kantonen Zürich, Luzern undSchwyzmindestenseinweitererKantonseinenBeitritterklärt. §3 1 Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss § 34 derKantonsverfassung. 2 DerRegierungsratlegtdasInkrafttretenfest 3) . 3 Auf den gleichen Zeitpunkt wird der Kantonsratsbeschluss betreffend BeiträgeankulturelleInstitutioneninZürichundLuzernvom16.Dezember
1999 4) aufgehoben. 1) GS29,999 2) BGS111.1 Inkrafttretenam1.Jan.2010(RRBvom29.Sept.2009) 4) GS26,575(BGS421.3)
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