Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung (Org-VöB)
1. Kapitel: Grundlagen
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Art. 2 Zweck und Grundsatz der Bündelung ⁵
Art. 3 Begriffe
Art. 4 ⁸ Harmonisierte Beschaffungsprozesse
Art. 5–8 ⁹
2. Kapitel: Zentrale Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen
1. Abschnitt: Organisation
Art. 9 Zentrale Beschaffungsstellen
Art. 10 Weitere Beschaffungsstellen
2. Abschnitt: Aufgaben und Zuständigkeiten der zentralen Beschaffungsstellen
Art. 11 … ¹³
3. Abschnitt: ¹⁶ Delegation von Beschaffungskompetenzen
Art. 12 Delegationsarten und Delegationsbefugnis
Art. 13 Voraussetzungen
Art. 14 Verfahren und Verantwortlichkeiten
Art. 15
4. Abschnitt: Aufgaben und Zuständigkeiten der Bedarfsstellen
Art. 16 Bedarfsdeckung und -meldung
Art. 17 und 18 ²⁰
3. Kapitel: Dezentrale Beschaffung übriger Dienstleistungen
Art. 19 ²¹ Grundsatz
Art. 20 Koordination der dezentralen Beschaffungen
Art. 21 Koordinationsstellen
Art. 22 Bedarfsstellen
Art. 23 Kompetenzen und Abläufe ²²
3 a . Kapitel: ²⁵ Beschaffungscontrolling
Art. 23 a Ziele des Beschaffungscontrollings
Art. 23 b Aufgaben und Verantwortlichkeiten
4. Kapitel: Beschaffungskonferenz des Bundes
Art. 24 Aufgaben
Art. 25 Organisation
Art. 26 Fachausschüsse
5. Kapitel: Fachstellen und weitere Unterstützungsleistungen
1. Abschnitt: Kompetenzzentrum für das öffentliche Beschaffungswesen
Art. 27
2. Abschnitt: Weitere Fachstellen und Unterstützungsleistungen
Art. 28 Fachstelle ökologische öffentliche Beschaffung
Art. 29 Fachstelle Informationstechnologien im öffentlichen Beschaffungswesen
Art. 30 Unterstützungsleistungen bei Fragen zu Arbeitsbedingungen
Art. 31 Unterstützungsleistungen bei Fragen zur Gleichstellung von Frau und Mann
6. Kapitel: Weitere Zuständigkeiten und Pflichten der beteiligten Stellen
Art. 32 Entscheid über Schadenersatzbegehren
Art. 33 ⁴⁵
Art. 34 Einsatz der Mittel
Art. 35 Aufbewahrung der Unterlagen
Art. 36 Weisungen des EFD für Beschaffungen bei fehlendem Wettbewerb
7. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 37 Vollzug
Art. 37 a ⁴⁶ Weisungen des BBL
Art. 38 Aufsicht
Art. 38 a ⁴⁷ Verfahren bei Differenzen
Art. 39 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
Art. 40 Übergangsbestimmung
Art. 40 a ⁵⁰ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 18. November 2015
Art. 41 Inkrafttreten
Anhang 1 ⁵¹
Güter und Dienstleistungen, für deren Beschaffung die zentralen Beschaffungsstellen zuständig sind
Gruppe armasuisse | Bundesamt für Bauten und Logistik | Bundesreisezentrale | Bundesamt für Strassen | |
1. Nahrungsmittel und Getränke | x | |||
2. Textilien und Bekleidung | x | |||
3. Heizöl, Benzin, Treibstoff, Chemie | x | |||
4. Rüstungsgüter, Waffen, Schutz- und Verteidigungseinrichtungen inkl. Wartung und Reparatur | x | |||
5. Medizinische Produkte und Pharmabereich | x | |||
6. Transportdienstleistungen unter Vorbehalt der Zuständigkeit der Bundesreisezentrale | x | |||
7. Kraftfahrzeuge, Fahrzeugteile, Transportmittel inkl. Wartung und Reparatur | x | |||
8. Güter und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sport und Erholung | x | |||
9. Publikationen, Drucksachen, elektronische Medien und Informationsträger inkl. Sicherheitsdokumente und Ausweisschriften | x | |||
9a. Agenturleistungen | x | |||
10. Büromatik, inkl. Präsentationstechnik, Multifunktionsgeräte inkl. Drucker und Zubehör | x | |||
11. Büro- und Raumausstattung zivile Verwaltung | x | |||
12. Bürobedarf inkl. Papier und EDV‑Verbrauchsmaterial | x | |||
13. Postdienstleistungen ohne diplomatischer Kurier | x | |||
14. Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) | x | |||
15. Informatikdienstleistungen und Personalverleih im Bereich IKT | x | |||
16. IKT für Waffen, Munition, Kriegsmaterial oder, sofern sie für Verteidigungszwecke oder den Nachrichtendienst des Bundes unerlässlich sind, sonstige Waren, Dienstleistungen, Bauten, Forschungen oder Entwicklungen | x | |||
17. Informatikdienstleistungen und Personalverleih im Bereich von Waffen, Munition, Kriegsmaterial oder, sofern sie für Verteidigungszwecke oder den Nachrichtendienst des Bundes unerlässlich sind, sonstigen Waren, Dienstleistungen, Bauten, Forschungen oder Entwicklungen | x | |||
18. IKT für die Bestandteile der Nationalstrassen | x | |||
19. Güter und Dienstleistungen für Bestandteile der Nationalstrassen gemäss NSV | x | |||
20. Dienstleistungen, die für die Bereitstellung, den Betrieb und den Unterhalt der Güter notwendig sind | x gemäss Zuständigkeitsbereich | x gemäss Zuständigkeitsbereich | x gemäss Zuständigkeitsbereich | |
21. Für den Geschäftsreisebereich des Bundes: Flugreisedienstleistungen; Einkauf von Hotelleistungen, Hotelbuchungen und Hotelvermittlung; Einkauf, Organisation, Buchung und Vermittlung von Mietwagenleistungen und Limousinenservices | x | |||
Anhang 2 ⁵²
Verantwortlichkeiten bei Delegationen
Aktivität | Aufgabe | Zentrale Beschaffungsstelle | Bedarfsstelle |
1. Voraussetzungen | Bei jeder Art von Delegation:
Als Nachweis der Erfahrung gilt beispielsweise: Nachweis der ordnungs- und rechtskonformen Durchführung von mehreren WTO-Ausschreibungen in den letzten 5 Jahren durch mindestens eine/n Projektbeteiligte/n. Als Nachweis der Ausbildung gilt beispielsweise: Besuch des Kurses «Fundierte Grundlagen des öffentlichen Beschaffungswesens» des KBB und dessen Abschluss mit Zertifikat durch mindestens eine/n Projektbeteiligte/n sowie der für die konkrete Delegation relevanten Vertiefungsmodule. Projektdelegation:
Sonderdelegation:
| V | |
2. Antrag auf Delegation erstellen | Die Stelle, die den Antrag stellt, begründet diesen. Sie weist nach, dass die Voraussetzungen gegeben sind. Die Interne Revision (sofern vorhanden) der betreffenden Stelle bestätigt, dass die Voraussetzungen gegeben sind. Die Amtsvorsteherin/der Amtsvorsteher der betreffenden Stelle unterzeichnet den Antrag. | D; V | |
3. Prüfung und Genehmigung des Antrags, Erstellung der Vereinbarung mit Modalitäten | E Bei Sonderdelegation: BKB | ||
4. Führung des Verzeichnisses über Delegationen | D Bei Sonderdelegation: BKB | ||
5. Durchführung des Beschaffungsprojekts gemäss definiertem Prozess sowie Sicherstellung der Rechtmässigkeit der Beschaffung | Die Delegationsempfängerin kann sich dabei durch den Rechtsdienst der zentralen Beschaffungsstelle beraten lassen. Entscheid und Verantwortung liegen bei der Delegationsempfängerin. | V, E, D | |
6. Laufende Meldepflicht bei Änderungen | V | ||
7. Vertragserstellung und Abschluss des Vertrags | V, E, D | ||
8. Abwicklung des Vertragsverhältnisses und allfällige Regelung über Abrufkompetenzen | V, E, D | ||
9. Nachfolgebeschaffung bei gleichem Bedarf | V, E, D | ||
10. Periodische Rapportierung | Die Delegationsempfängerin erstellt zuhanden der zuständigen Stelle periodisch einen Rapport über die Einhaltung der Delegationsmodalitäten sowie über die durchgeführten Beschaffungen. | V, D | |
11. Stichprobeweise Überprüfung der periodischen Rapportierung | V, E, D | ||
12. Rechtsstreit der Beschaffungsstelle mit Dritten | Hat sich die Delegationsempfängerin vom Rechtsdienst der zentralen Beschaffungsstelle bei der Durchführung des Beschaffungsprojekts (Ziff. 5) beraten lassen und ist sie dessen Empfehlungen gefolgt, so kann sie sich bei einem allfälligen Rechtsstreit von diesem weiterhin beraten lassen. Entscheid und Verantwortung liegen bei der Delegationsempfängerin. | V, D |
Anhang 3 ⁵³
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Beschaffungscontrolling
A. Gesamtbericht Stufe Bund
Aufgabe/Tätigkeit | BR | GSK | Departemente | IDA BC | BBL | Bedarfsstellen |
Genehmigung des Berichts | V | I | I | I | I | I |
Umsetzung von Massnahmen | V | |||||
Erstellung des Berichts | M | M | V | M | ||
Vorschlagen von Massnahmen | V | |||||
Empfehlung von Massnahmen | I | M | V | |||
Festhalten von Auffälligkeiten | M | V | M | |||
Konsolidierung der Daten | V | |||||
Erfassung der Daten in Instrumenten des Beschaffungscontrollings | V |
B. Von den Bedarfsstellen und den zentralen Beschaffungsstellen zu erfassende Daten:
Zu erfassende Angabe | Vergabe über dem WTO-Schwellenwert | Vertrag |
| x | x |
| x | x |
| x | x |
| x | x |
| x | x |
| x | |
| x | |
| x | x |
| x | |
| x | |
| x |
Anhang 4 ⁵⁴
Harmonisierte Beschaffungsprozesse
Offenes Verfahren | Selektives Verfahren | Einladungsverfahren | Freihändiges Verfahren |
Einleitung des Vergabeverfahrens (Art. 4 Abs. 2 Bst. a) | |||
Bedarfsanalyse durchführen | Bedarfsanalyse durchführen | Bedarfsanalyse durchführen | Bedarfsanalyse durchführen |
Wahl des Beschaffungsverfahrens (Art. 4 Abs. 2 Bst. b) | |||
Ausschreibungsunterlagen erstellen | Ausschreibungsunterlagen erstellen | Pflichtenheft erstellen | Pflichtenheft erstellen |
Auftrag öffentlich ausschreiben | Auftrag öffentlich ausschreiben | Angebote einholen | Angebot einholen |
Frage-Antwort-Runde(n) durchführen | Frage-Antwort-Runde(n) durchführen | Evt. Frage-Antwort-Runde(n) durchführen | Offene Fragen klären |
Präqualifikation, zur Angebotsabgabe einladen | |||
Evtl. Frage-Antwort-Runde(n) durchführen | |||
Angebote formell prüfen | Angebote formell prüfen | Angebote formell prüfen | |
Angebote evaluieren | Angebote evaluieren | Angebote evaluieren | |
Evaluationsbericht verfassen | Evaluationsbericht verfassen | Evaluationsbericht verfassen | |
Zuschlagserteilung (Art. 4 Abs. 2 Bst. c) | |||
Zuschlag öffentlich bekanntmachen | Zuschlag öffentlich bekanntmachen | Zuschlag öffentlich bekanntmachen⁵⁵ | Zuschlag öffentlich bekanntmachen⁵⁶ |
Vertragsabschluss (Art. 4 Abs. 2 Bst. d) |