Zuweisung der Lageristen-Lehrlinge an die Gewerblich-industrielle Berufsschule... (416.353.230.1)
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Zuweisung der Lageristen-Lehrlinge an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Olten

1 Zuweisung der Lageristen-Lehrlinge an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Olten Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 10. März 1987 Das kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 22 Absatz 2 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986
1 ) verfügt: Mit Beginn des Schuljahres 1987/1988 werden die Lageristen für den be- ruflichen Unterricht der Gewerblich-industriellen Berufsschule Olten zu- gewiesen. ________________
1 ) BGS 416.112.
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