Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Konko... (439.25)
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Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Konkordat über universitäre Koordination vom 9. Dezember 1999

1 439.25 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Konkordat über universitäre Koordination vom 9. Dezember 1999 vom 07.06.2000 (Stand 01.01.2001)

Art. 1

Rechtsgrundlagen
1 Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 1 ) ; Artikel 4 der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 20. Fe bruar 1997; Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a und b sowie Artikel 7 des Geset zes über die Universität vom 5. September 1996 2 ) .

Art. 2

Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Konkordat über universitäre Koordination
1 Der Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Konkordat über die univer sitäre Koordination vom 9. Dezember 1999 3 ) wird genehmigt.
2 Die Erziehungsdirektion wird ermächtigt, dem Generalsekretariat der Schwei zerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren diesen Beschluss zu eröffnen.
3 Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss Artikel 14 zu kündigen, wenn sich durch die Beschlüsse der Konkordatsorgane wesentliche Veränderungen zu Lasten des Kantons Bern ergeben.

Art. 3

Veröffentlichung
1 Das Interkantonale Konkordat über universitäre Zusammenarbeit ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen. Bern, 7. Juni 2000 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Keller-Beutler Der Vizestaatsschreiber: Krähenbühl
1) BSG 101.1
2) BSG 436.11
3) BSG 439.25-1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
00-56
439.25 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
07.06.2000 01.01.2001 Erlass Erstfassung 00-56
3 439.25 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 07.06.2000 01.01.2001 Erstfassung 00-56
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