Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den ... (439.27)
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Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)

1 439.27 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) vom 03.09.2014 (Stand 01.01.2015) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe b der Kantonsverfassung 1 ) , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

Art. 1

1 Der Kanton Bern tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 20. Juni 2013 über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) 2 ) bei.

Art. 2

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen des Hochschulkonkordats zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.

Art. 3

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, das Hochschulkonkordat gemäss Artikel
16 zu kündigen.

Art. 4

1 Das Interkantonale Konkordat über universitäre Koordination vom 9. Dezem ber 1999 wird auf den 31. Dezember 2018 gekündigt. Der Grossratsbeschluss vom 7. Juni 2000 betreffend den Beitritt des Kantons Bern zum Interkantonalen Konkordat über universitäre Koordination vom 9. Dezember 1999 wird auf den
31. Dezember 2018 aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BSG 439.25) entfernt.
1) BSG 101.1
2) BSG 439.27-1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
15-17
439.27 2

Art. 5

1 Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im uni versitären Hochschulbereich (Zusammenarbeitsvereinbarung) vom 14. Dezem ber 2000 wird auf den 31. Dezember 2018 gekündigt. Der Regierungsratsbe schluss vom 1. November 2000 betreffend die Genehmigung der Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im universitären Hochschul bereich (Zusammenarbeitsvereinbarung) wird auf den 31. Dezember 2018 aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BSG 439.26) entfernt.

Art. 6

1 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Art. 7

1 Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Bern, 3. September 2014 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Struchen Der Generalsekretär: Trees
3 439.27 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 03.09.2014 01.01.2015 Erlass Erstfassung 15-17
439.27 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 03.09.2014 01.01.2015 Erstfassung 15-17
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