Besoldung der Lehrkraft an der Bergschule Grossbrunnersberg
1 Besoldung der Lehrkraft an der Bergschule Grossbrunnersberg RRB vom 19. Februar 1971
1. ...
1 )
2. Für Abwartdienste wird eine Entschädigung von Fr. 600.- pro Jahr aus-
gerichtet.
3. Für Fahrten Brunnersberg-Balsthal mit dem Privatauto wird eine Pau-
schal-Entschädigung für 10 Monate von je 100 Franken pro Monat festge- setzt.
4. Von der Besoldung ist ein jährlicher Pauschalbetrag von 1200 Franken
für Wohnung, Heizung, Licht und Kraft in Abzug zu bringen.
5. Das Oberamt Balsthal als Verwaltungsstelle der Bergschule wird beauf-
tragt, die Besoldung und die Entschädigungen unter Abzug der Natural- bezüge monatlich auszuzahlen. Inkrafttreten am 1. Januar 1971 ________________
1 ) Ziff. 1 aufgehoben am 24. September 1996.
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