Zuweisung der Informations- und Dokumentationsassistenten und -assistentinnen an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Bern (GIBB)
                            Zuweisung der Informations- und  Dokumentationsassistenten und -  assistentinnen an die Gewerblich-  industrielle Berufsschule Bern (GIBB)  Vf des Erziehungs-Departementes vom 9. Mai 2000  Das kantonale Amt für Berufsbildung  gestützt  auf  §  22  Absatz  3  der  Vollzugsverordnung  zum  Gesetz  über  die  Berufsbildung und $Erwachsenenbildung vom 19. August 1986
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  verfügt:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 (16. August 2000) werden die
                            Informations- und Dokumentationsassistenten und -assistentinnen aus  dem  Kanton  Solothurn,  einlaufend  mit  dem  1.  Lehrjahr,  für  den  ge-  samten  beruflichen  Unterricht  der  Gewerblich-industriellen  Berufs-  schule Bern (GIBB) zugewiesen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Informations- und Dokumentationsassistenten und -assistentinnen,
                            welche  die  Lehre  vor  2000  begonnen  haben,  besuchen  den  berufli-  chen Unterricht an der bisherigen Berufsschule.  Publiziert im Amtsblatt vom 2. Juni 2000.  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  BGS 416.112.