Zuweisung der Informations- und Dokumentationsassistenten und -assistentinnen an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Bern (GIBB)
Zuweisung der Informations- und Dokumentationsassistenten und - assistentinnen an die Gewerblich- industrielle Berufsschule Bern (GIBB) Vf des Erziehungs-Departementes vom 9. Mai 2000 Das kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 22 Absatz 3 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und $Erwachsenenbildung vom 19. August 1986
1 ) verfügt:
1. Mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 (16. August 2000) werden die
Informations- und Dokumentationsassistenten und -assistentinnen aus dem Kanton Solothurn, einlaufend mit dem 1. Lehrjahr, für den ge- samten beruflichen Unterricht der Gewerblich-industriellen Berufs- schule Bern (GIBB) zugewiesen.
2. Informations- und Dokumentationsassistenten und -assistentinnen,
welche die Lehre vor 2000 begonnen haben, besuchen den berufli- chen Unterricht an der bisherigen Berufsschule. Publiziert im Amtsblatt vom 2. Juni 2000. ________________
1 ) BGS 416.112.
Feedback