Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die p... (559.11)
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Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz

1 559.11 Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz vom 20.01.1999 (Stand 01.04.1999) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 15 des Polizeigesetzes vom 8. Juni 1997 1 ) (PolG), auf Antrag der Polizei- und Militärdirektion, beschliesst:

Art. 1

1 Der Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die polizeiliche Zusam menarbeit in der Nordwestschweiz 2 ) wird genehmigt.

Art. 2

1 Die Polizei- und Militärdirektion wird zur Unterzeichnung des Konkordates er mächtigt.

Art. 3

1 Dieser Beschluss tritt am 1. April 1999 in Kraft und ist in die Gesetzessamm lung aufzunehmen. Bern, 20. Januar 1999 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Annoni Der Staatsschreiber: Nuspliger
1) BSG 551.1
2) BSG 559.11-1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
99-16
559.11 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
20.01.1999 01.04.1999 Erlass Erstfassung 99-16
3 559.11 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 20.01.1999 01.04.1999 Erstfassung 99-16
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