Kompetenzdelegation an das Amt für öffentlichen Verkehr zum Erlass von kantonalen Bewilligungen zur Personenbeförderung und zur Abgabe von Stellungnahmen zu Konzessionsgesuchen des Bundesamts für Verkehr
Kompetenzdelegation an das Amt für öffentlichen Verkehr zum Erlass von kantonalen Bewilligungen zur Personenbeförderung und zur Abgabe von Stellungnahmen zu Konzessionsgesuchen des Bundesamts für Verkehr Vom 10. September 2008 (Stand 20. September 2008) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf § 4 Abs. 3 Bst. h und i des Gesetzes über den öffentlichen Ver - kehr vom 22. Februar 2007 1 ) , § 1 der Einführungsverordnung zur Verord - nung des Bundes über die Personenbeförderungskonzession vom 17. Au - gust 1999 2 ) und § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Organisation der Staatsver - waltung vom 29. Oktober 1998 (Organisationsgesetz) 3 ) , verfügt:
Ziff. 1
1 Das Amt für öffentlichen Verkehr wird ermächtigt, die kantonalen Bewilli - gungen für Personentransporte gemäss Art. 6 Abs. 2 und Art. 36 der Verord - nung des Bundes über die Personenbeförderungskonzession (VPK) 4 ) zu er - teilen.
2 Das Amt für öffentlichen Verkehr wird ermächtigt, zu den vom Bundesamt für Verkehr den Kantonen unterbreiteten Konzessionsgesuchen die kantona - len Stellungnahmen abzugeben.
3 Diese Verfügung tritt am Tage nach der Publikation im Amtsblatt in Kraft 5 ) . 1) BGS 751.31 2) BGS 751.312 3) BGS 153.1 4) 5) Inkrafttreten am 20. September 2008
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 10.09.2008 20.09.2008 Erlass Erstfassung GS 29, 909
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 10.09.2008 20.09.2008 Erstfassung GS 29, 909
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