Verordnung zum Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
Verordnung zum Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Vom 23. Juni 2009 (Stand 1. Januar 2010) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d der Kantonsverfassung 1 ) und in Vollziehung von Art. 13 des Konkordats vom 15. November 2007 über Massnahmen ge - gen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen 2 ) , beschliesst:
§ 1 Polizei
1 Die Polizei ist zuständig für
a) die Anordnung des Rayonverbots (Art. 4 Konkordat);
b) die Anordnung der Meldeauflage (Art. 6 Konkordat);
c) die Anordnung des Polizeigewahrsams (Art. 8 Konkordat);
d) den Antrag auf Verfügung einer Ausreisebeschränkung (Art. 24c Abs. 5 BWIS).
2 Sie bestimmt den Umfang der Rayons (Art. 4 Abs. 1 Konkordat) und er - stattet dem Bundesamt die vorgeschriebenen Meldungen (Art. 13 Abs. 3 Konkordat).
§ 2 Verwaltungsgericht
1 Das Verwaltungsgericht ist zuständig für die richterliche Überprüfung der Rechtmässigkeit des Rayonverbotes (Art. 4 Konkordat), der Meldeauflage (Art. 6 Konkordat) und des Polizeigewahrsams (Art. 8 Konkordat). 1) 2) BGS 511.3
§ 3 Verfahren
1 In der Verfügung betreffend Anordnung des Rayonverbots (Art. 4 Konkor - dat), der Meldeauflage (Art. 6 Konkordat) und des Polizeigewahrsams (Art. 8 Konkordat) weist die Polizei die betroffene Person darauf hin, dass sie
a) auf ihren Antrag innert zehn Tagen nach der Mitteilung der Verfügung die Rechtmässigkeit der Massnahme durch das Verwaltungsgericht überprüfen lassen kann;
b) im Falle ihres Nichterscheinens zum festgelegten Zeitpunkt bei der bezeichneten Polizeistelle zwangsweise polizeilich zugeführt werden kann (Art. 8 Konkordat).
2 Das Verwaltungsrechtspflegegesetz 1 ) gelangt sinngemäss zur Anwendung.
§ 4 Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. 1) BGS 162.1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 23.06.2009 01.01.2010 Erlass Erstfassung GS 30, 153
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 23.06.2009 01.01.2010 Erstfassung GS 30, 153
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