Gesetz über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung vom 22. Nov... (682.2)
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Gesetz über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung vom 22. November 1973 über den Salzverkauf in der Schweiz

1 682.2 Gesetz über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung vom
22. November 1973 über den Salzverkauf in der Schweiz vom 09.09.1974 (Stand 25.12.1974) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

Art. 1

1 Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 682.2-1 veröffentlichten In terkantonalen Vereinbarung vom 22. November 1973 über den Salzverkauf in der Schweiz bei.

Art. 2

1 Der Grosse Rat ist ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zu genehmigen oder über den Austritt des Kantons Bern aus der Vereinbarung zu beschlies sen.
2 Das Gesetz vom 18. Februar 1968 über das Salzregal 1 ) wird wie folgt geän dert:

Art. 3

1 Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf der Referendumsfrist oder mit der Annah me durch das Volk sofort in Kraft 2 ) . Bern, 9. September 1974 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Meyer Der Staatsschreiber: Josi
1) BSG 682.1
2) 25. 12. 1974 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
682.2 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
09.09.1974 25.12.1974 Erlass Erstfassung
3 682.2 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 09.09.1974 25.12.1974 Erstfassung
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