Verordnung über die Ausstellung eines Bachelor of Arts durch die Pädagogische Hochschule Freiburg --> 433.41
                            Verordnung  vom 6. Dezember 2005  über die Ausstellung eines  Bachelor of Arts  durch die  Pädagogische Hoch  schule Freiburg  Der Staatsrat des  Kantons Freiburg  gestützt auf das Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen  Erziehungsdirektoren  vom  27.  und  28.  Oktober  2005  über  die  Benennung  der  Diplome  sowie  der  Weiterbildungsmaster  im  Bereich  der  Lehrerinnen-  und Lehrerbildung im Rahmen der Bologna-Reform (Titelreglement);  gestützt auf die Richtlinien vom 5. Dezember 2002 und die Entscheide vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.   Dezember   2003   und   1.   Juli   2004   des   Fachhochschulrates   der  Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren;  gestützt  auf  den  Entscheid  des  Vorstands  der  Schweizerischen  Konferenz  der kantonalen Erziehungsdirektoren vom 10. Juni 2005;  gestützt auf Artikel 24 Abs. 2 des Gesetzes vom 4. Oktober 1999 über die  Pädagogische Hochschule (PHG);  in Erwägung:  Der  Artikel  24  Abs.  2  des  Gesetzes  vom  4.  Oktober  1999  über  die  Pädagogische   Hochschule   (PHG)   gibt   dem   Staatsrat   die   Kompetenz,  weitere   Ausweise   als   diejenigen   nach   Absatz   1   desselben   Artikels  (Lehrdiplom für Kindergarten und Primarschule) auszustellen.  Am  10.  Juni  2005  hat  die  Schweizerische  Konferenz  der  kantonalen  Erziehungsdirektoren  gestützt  auf  den  Entscheid  des  Fachhochschulrates  der  Schweizerischen  Konferenz  der  kantonalen  Erziehungsdirektoren  vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.  Dezember  2003  und  1.  Juli  2004  entschieden,  dass  die  Pädagogischen  Hochschulen   ein   Bachelor-Diplom   gemäss   Bologna-System   ausstellen  können.  Deshalb  möchte  die  Pädagogische  Hochschule  den  Bachelor-Ausweis,  der  den  Zugang  zu  verschiedenen  Masterstudiengängen  ermöglicht,  ausstellen  können.  Auf Antrag der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport;  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1
                            1    Am  Ende  des  Studiums  verleiht  die  Pädagogische  Hochschule  den  Studierenden,     die     sämtliche     Be  dingungen     des     Lehrdiploms     für  Kindergarten  und  Primarschule  gemäss  Studienreglement  vom  28.  August
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2003 über die Grundausbildung an der Pädagogischen Hochschule erfüllen,  den  Bachelor of Arts in Pre-Primary and Primary Education  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2     Das   Kindergarten-   und   Primarschul-Lehrdiplom   der   Direktion   für  Erziehung,  Kultur  und  Sport  und  das  Diplom  Bachelor  of  Arts  in  Pre-  Primary and Primary Education   der Pädagogischen Hochschule werden auf  demselben Dokument ausgestellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2
                            Diese Verordnung wird rückwirkend auf den 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt.