Gegenrechtszusicherung an den Kanton Jura
1 Gegenrechtszusicherung an den Kanton Jura RRB vom 18. Mai 1979 I. Mit Schreiben vom 28. Dezember 1978, das am 28. März 1979 von der Bundeskanzlei bestätigt worden ist, hat die Regierung von Republik und Kanton Jura mitgeteilt, dass der Kanton Jura das Abkommen vom 20. April
1922
1 ) zwischen den Kantonen Solothurn und Bern über die Reduktion des Steuersatzes in Erbschaftssteuerfällen auch für sich als gültig anerkennt. II. Der Regierungsrat nimmt von dieser Mitteilung Kenntnis und erklärt, dass sich der Kanton Solothurn gegenüber dem Kanton Jura in gleicher Weise an dieses Abkommen halten wird wie gegenüber dem Kanton Bern. ________________
1 ) BGS 614.352.105.
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