Beschluss betreffend Änderung des Ausgabedatums des Amtsblattes (124.22)
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Beschluss betreffend Änderung des Ausgabedatums des Amtsblattes

Beschluss vom 30. April 1974 betreffend Änderung des Ausg abedatums des Amtsblattes
1)
1) Beschluss bis 31.12.2001 unter 124.1.12 eingeordnet. Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 7. Januar 1807 betreffend das Amtsblatt des Kantons Freiburg; gestützt auf den Artikel 1 des Pach tvertrages vom 21. Dezember 1970 das Amtsblatt betreffend; gestützt auf das Schreiben vom 21. Ja nuar 1974 der Schweizerischen Post-, Telefon- und Telegrafenverwaltung; gestützt auf die eingeholten Meinungsäusserungen; in Erwägung: Gemäss Pachtvertrag erscheint das Amtsblatt einmal pro Woche mit Datum vom Samstag. In ihrem Schreiben vom 21. Januar 1974 verlangt die PTT- Verwaltung, das Amtsblatt am Freitagmorgen im ganzen Kanton zustellen zu können. Sie rechtfertigt ihr Gesuch mit der progressiven Einführung der Arbeitswoche von fünf Tagen. Es ist auf dieses Gesuch einzutreten, damit die Zustellung des Amtsblattes an alle Interessenten auf Ende Woche gesichert sei. Die Ausgabe wird daher mit Datum vom Freitag erscheinen. Das um seine Meinung befragte Kantonsgericht hat gegen diese Änderung nichts einzuwenden. Auf den Vorschlag der Direktion der Justiz, der Gemeinden und Pfarreien und der Staatskanzlei, beschliesst:

Art. 1

Die Ausgabe des Amtsblattes des Kantons Freiburg wird ab dem 7. Juni
1974 vom Freitag datiert sein.

Art. 2

Der Beschluss vom 26. Dezember 1911 betreffend Änderung des Datums der Ausgabe des Amtsblattes wird aufgehoben.

Art. 3

Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen, in die Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen und im Sonderdruck herauszugeben.
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