Verordnung über das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen (Holzhandelsverordnung, HHV)
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Zweck
Art. 2 Geltungsbereich
Art. 3 Begriffe
2. Kapitel: Sorgfaltspflicht und Rückverfolgbarkeit
Art. 4 System der Sorgfaltspflicht
Art. 5 Beschaffung von Informationen und Dokumentation
Art. 6 Risikobewertung
Art. 7 Risikominderung
Art. 8 Dokumentierung und Aufbewahrung
Art. 9 Aufbewahrung der Dokumente zur Rückverfolgbarkeit
3. Kapitel: Inspektionsstellen
Art. 10 Aufgaben
Art. 11 Anerkennung
4. Kapitel: Datenbearbeitung
Art. 12 Erfassung von Daten im Informationssystem und Zugriff
Art. 13 Informationssystem BGCITES
Art. 14 Datenbekanntgabe an ausländische Behörden und internationale Institutionen
5. Kapitel: Vollzug
Art. 15 Vollzug durch das BAFU und die Kantone
Art. 16 Mitwirkung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit
Art. 17 Auskunfts- und Duldungspflichten
Art. 18 Beschlagnahme und Einziehung
Art. 19 Beschlagnahmte und eingezogene Produkte
Art. 20 Gebühren
Art. 21 Anpassung der Anhänge
6. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 22 Änderung anderer Erlasse
Art. 23 Übergangsbestimmung
Art. 24 Inkrafttreten
Anhang 1
Holz und Holzerzeugnisse, die unter diese Verordnung fallen
Zolltarifnummer | Warenbeschreibung |
4401 | Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Scheiten, Briketts, Pellets oder ähnlichen Formen agglomeriert; |
4403 | Rohholz, auch entrindet, entsplintet oder zwei- oder vierseitig behauen; |
4406 | Schwellen aus Holz für Schienenwege und dergleichen; |
4407 | Holz, in der Längsrichtung gesägt oder besäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden durch Verleimen zusammengesetzt, mit einer Dicke von mehr als 6 mm; |
4408 | Furniere (einschliesslich der durch Messern von Lagenholz erzeugten Blätter), Blätter für Sperrholz oder für ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden oder Schmalseiten zusammengesetzt, mit einer Dicke von nicht mehr als 6 mm: |
4409 | Holz (einschliesslich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), auf der ganzen Länge einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gefedert, genutet, gespundet, gefalzt, abgeschrägt, mit V-Nut, gekehlt, abgerundet oder ähnlich profiliert), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden durch Verleimen zusammengesetzt; |
4410 | Spanplatten, sog. «Oriented strand board»-Platten (OSB) und ähnliche Platten (z.B. «Waferboard-Platten») aus Holz oder anderen verholzten Stoffen, auch mit Harzen oder anderen organischen Bindemitteln agglomeriert; |
4411 | Faserplatten aus Holz oder anderen verholzten Stoffen, auch mit Harzen oder anderen organischen Bindemitteln agglomeriert |
4412 | Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz |
4413 | Verdichtetes Holz, in Blöcken, Brettern, Stäben oder Profilen |
4414 | Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder ähnliche Gegenstände |
4415 | Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche |
4416 | Fässer, Tröge, Bottiche und andere Küferwaren und Teile davon, aus Holz, einschliesslich Fassholz |
4418 | Bauschreiner- und Zimmermannsarbeiten, einschliesslich |
47 | Halbstoffe aus Holz oder anderen zellulosehaltigen Faserstoffen |
48 | Papiere und Pappen; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe |
9403 30 | Möbel aus Holz, der in Büros verwendeten Art |
9403 40 | Möbel aus Holz, der in Küchen verwendeten Art |
9403 50 | Möbel aus Holz, der in Schlafzimmern verwendeten Art |
9403 60 | andere Möbel aus Holz |
9403 91 | Möbelteile aus Holz |
9406 10 | vorgefertigte Gebäude aus Holz |