Übereinkunft zwischen den Kantonen Bern und Freiburg betreffend die Fischerei in den Grenzgewässern der Sense und Saane
1 923.919.1 Übereinkunft zwischen den Kantonen Bern und Freiburg betreffend die Fischerei in den Grenzgewässern der Sense und Saane vom 18.06.2009 (Stand 01.01.2010) Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht. Die von der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern in Anwendung von Arti kel 67 Absatz 3 des Fischereigesetzes vom 21. Juni 1995 (FiG) 1 ) und Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung vom 20. September 1995 über die Fischerei (FiV) 2 ) abgeschlossene Vereinbarung ersetzt die gleichnamige Vereinbarung vom 10. und 11. Dezember 1985 per 1. Januar 2010. Sie wird in Anwendung von Artikel 3 Absatz 3 FiV im Anhang IV.1 der Direkti onsverordnung vom 22. September 1995 über die Fischerei (FiDV) 3 ) wiederge geben und kann mit dieser bei folgender Stelle bezogen werden: Fischereiinspektorat des Kantons Bern Schwand
3110 Münsingen Personen, welche ein Angelfischerpatent lösen, wird das Reglement über die Fischerei abgegeben. Dieses enthält die zur Ausübung der Angelfischerei not wendigen Bestimmungen der FiDV. Der Grossratsbeschluss vom 11. Dezember 1985 betreffend die Übereinkunft zwischen den Kantonen Bern und Freiburg betreffend die Fischerei in den Grenzgewässern der Sense und Saane ist aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BSG 923.919.1) zu entfernen.
1) BSG 923.11
2) BSG 923.111
3) BSG 923.111.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
10-72
923.919.1 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
18.06.2009 01.01.2010 Erlass Erstfassung 10-72
3 923.919.1 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 18.06.2009 01.01.2010 Erstfassung 10-72
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