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Inkraftsetzung der allgemeinen Revision der Katasterschätzung (212.478.31)

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Inkraftsetzung der allgemeinen Revision der Katasterschätzung (212.478.31)

Inkraftsetzung der allgemeinen Revision der Katasterschätzung

Inkraftsetzung der allgemeinen Revision der Katasterschätzung Vom 16. September 1981 (Stand 1. Januar 1982) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf § 303 des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch vom

4. April 1954

1 ) sowie § 46 Absatz 2 des Gesetzes über die direkte Staats- und Gemeindesteuer vom 29. Januar 1961
2 ) nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Regierungsrates vom

29. Mai 1981

beschliesst:

§ 1

1 Die durch Kantonsratsbeschluss vom 2. Juli 1969
3 ) angeordnete neue Ka - tasterschätzung tritt am 1. Januar 1982 in Kraft.

§ 2

1 Der Regierungsrat erlässt die für die Nachführung des Schätzungswerkes notwendigen Bestimmungen.

§ 3

1 Mit dem Inkrafttreten der neuen Katasterschätzung sind die Gesetze über die Handänderungsgebühr vom Vermögen in toter Hand vom 11. Hornung
1832/11. Mai 1835/24. Dezember 1856 und die dazugehörige Vollzugsver - ordnung vom 7. Jänner 1857 aufgehoben
4 )
. Das entsprechende Initiativbe - gehren vom 23. Dezember 1963 ist damit erfüllt.
1) BGS 211.1 .
2) BGS 614.11 .
3) BGS 212.478.3 .
4) GS 30, 44; GS 53, 107. GS 88, 770
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